09.09.2020 - 8.18 Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE.PARTEI, CD...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.18
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert Nov 18, 2021
- Datum:
- Mi., 09.09.2020
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:08
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Saal 1, StadtHalle Rostock
- Ort:
- Südring 90, 18059 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsantrag
- Federführend:
- Fraktion DIE LINKE.PARTEI
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Niemeyer weist darauf hin, dass jeweils zu prüfen ist, ob die Betroffenen alle anderen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft haben.
Weiterhin bringt Frau Niemeyer einen neuen Änderungsantrag Nr. 2020/DA/1374-02 (ÄA) ein.
Im Verlauf einer weitereren Diskussion bringt Herr Eisfeld ebenfalls einen neuen Änderungsantrag Nr. 2020/DA/1374-03 (ÄA) ein.
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
1. unverzüglich Gespräche mit der Geschäftsführung der inRostock GmbH zu führen, mit dem Ziel, die Mieten in der Stadthalle aufgrund der Corona-bedingten Kapazitätsbeschränkungen schnellstmöglich für städtische Sportvereine und Kulturschaffende zunächst bis zum 31.12.2020 zu reduzieren,
2. für Sportvereine und Kulturträger Mietvergünstigungen oder andere Lösungsideen für Räumlichkeiten zu prüfen, die durch kommunale Gesellschaften (bspw. KOE, WIRO) verwaltet werden. Diese sind schnellstmöglich umzusetzen,
3. die Bürgerschaft zeitnah mittels einer Informationsvorlage über die umgesetzten Maßnahmen zu unterrichten.
Beschluss Nr. 2020/DA/1374:
Sportvereine, Kulturschaffende und Jugendhilfeträger unterstützen
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
1. unverzüglich Gespräche mit der Geschäftsführung der inRostock GmbH zu führen, mit dem Ziel, die Mieten in der Stadthalle aufgrund der Corona-bedingten Kapazitätsbeschränkungen schnellstmöglich für städtische Sportvereine und Kulturschaffende zunächst bis zum 31.12.2020 zu reduzieren, mindestens jedoch zum Selbstkostenpreis der extern beauftragten Dienstleistungen der inRostock GmbH,
2. für Sportvereine, Kulturträger und Jugendhilfeträger, die bereits vor Corona die Stadthalle angemietet und den vollen Mietsatz bezahlt haben, Mietvergünstigungen oder andere Lösungsideen für Räumlichkeiten zu prüfen, die durch kommunale Gesellschaften (bspw. KOE, WIRO) verwaltet werden. Diese sind schnellstmöglich umzusetzen,
3. die Bürgerschaft zeitnah mittels einer Informationsvorlage über die umgesetzten Maßnahmen zu unterrichten.