24.09.2020 - 5.1 Integrationskonzept der Hanse- und Universitäts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Nelles stellt die wichtigsten Inhalte der Beschlussvorlage mit einer PowerPoint-Präsentation vor.

 

Frau Krönert fragt, ob bei der Anzahl der Menschen mit Migrationshintergrund Ausländer inkludiert sind. Frau Nelles bestätigt diese Neuerung im Integrationskonzept.

 

Frau Pittasch regt an, den jeweiligen Projektstatus abzubilden. Es ist teilweise nicht klar, ob es sich um eine Leitlinie bzw. ein Ziel oder eine Maßnahme in Umsetzung handelt. Weiterhin ist nicht erkenntlich, was aus der Erhebung des Migrationshintergrundes innerhalb der Stadtverwaltung abgeleitet werden soll und ob dieses Vorgehen rechtlich zulässig ist. Eine weitere Frage betrifft die Trägerschaft und finanzielle Mittel der Psychosozialen Beratung. Frau Nelles antwortet, dass für die vorliegende Fassung des Integrationskonzeptes zukünftig ein Monitoring hinterlegt werden soll, sodass daraus der Erfüllungsstand abgelesen werden kann. Bezüglich der Datenerhebung sagt sie, dass es sich um freiwillige Angaben handelt und die Erhebung vorerst nur bei Neueinstieg erfolgt. Es muss ein Ist-Wert ermittelt werden, um weitere Entwicklungen herauszustellen. Die Psychosoziale Beratung wurde in der Vergangenheit immer gefördert. Aktuell bestehen Probleme hinsichtlich der Weiterfinanzierung. Entsprechende Gespräche folgen.

 

Frau Schulz merkt an, dass einige Termini im Konzept nicht geeignet sind (z.B. Tabelle S. 14). Weiterhin hinterfragt sie, warum Rostocks Unterstützung bezüglich des Wahlrechts für Nicht-EU-Bürger in der vorliegenden Fassung nicht mehr enthalten ist. Frau Nelles antwortet, dass nur Inhalte dargestellt werden, auf die die Kommune einen Einfluss nehmen kann.

 

Herr Reinke stellt fest, dass die Stadtteile mit einem hohen Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund den Stadtteilen mit einem hohen Segregationsindex entsprechen.

 

Herr Hannemann erkundigt sich, wie mit nicht-integrationswilligen Migranten verfahren wird. Frau Nelles informiert, dass mit einem Aufenthaltstitel grundsätzlich das Recht auf Aufenthalt besteht. Eine Integration muss von beiderseitigem Interesse sein und ist kein Zwang. Teilweise gibt es bei den Personen jedoch andere Hürden. Frau Nelles berichtet von einem Sprachkurs für Mütter mit Kinderbetreuung.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen