27.08.2020 - 5.1 Daniel Peters (für die CDU/UFR-Fraktion...

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

 

Herr Dr. Prophet erläutert das Anliegen des Antrags. Im Vordergrund stehe nicht der Verkauf von Kulturgütern sondern die Aufarbeitung und der Schutz des Kunstbestandes. Man wolle wissen, was besitzt Rostock, wie ist es kategorisiert, digitalisiert, in welchem Zustand ist es.

 

Frau Dr. Selling weist darauf hin, dass man dazu in ihrem Amt jederzeit Auskunft erhalten könne. Die Depotsituation der Kunsthalle sei durch das Schaudepot gut. Für die anderen Museen sei ein Zentraldepot wünschenswert. Des Weiteren verweist sie auf die ausführlichen Stellungnahmen der einzelnen Museen. Grundlage der Arbeit seien die internationalen Museumsrichtlinien. Verkäufe seien indiskutabel, sie würden u. a. dazu führen, dass es zukünftig keine Schenkungen mehr geben würde. Es gebe einen regen kostenlosen Leihverkehr zwischen den Museen in Deutschland. Die Digitalisierung des Kunstbestandes habe begonnen, es werde derzeit an der Anschaffung einer einheitlichen Software für alle Museen gearbeitet. Die Ausstellung von Kunstwerken in öffentlichen Räumen, Firmen etc. sei auf Grund notwendiger restauratorischer Bedingungen und aus Versicherungsgründen kaum umsetzbar.

Frau Dr. Selling bietet den Ausschussmitgliedern an, die Rostocker Museumsdepots zu besichtigen und sich einen Eindruck von der Situation zu machen.   

 

Herr Dr. Neumann ergänzt, dass die Kunstschätze das Gedächtnis der Stadt seien und dass man den Wert von Kunst manchmal erst nach Jahren erkennen könne. Die Kunsthalle strebe die digitale Einsicht der Interessenten in die Sammlung mittels Datenbank an.

 

Die Ausschussmitglieder teilen das grundsätzliche Anliegen des Antrags, eine Verbesserung der Präsentation und der öffentlichen Zugänglichkeit der Kunstschätze, sprechen sich aber gegen eine kommerzielle Verwertung des Kunstbestandes aus. Sie sehen in dem Antrag verschiedene Aspekte vermengt.

 

 

Notwendig seien Imagekampagnen, Digitalisierung und eine Verbesserung der Lobbyarbeit der Museen. Das Museumsmarketing habe Luft nach oben. Vorgeschlagen wird auch, Repliken und Fotografien von Kunstschätzen in öffentlichen Einrichtungen, Schaukästen, Schulen zu zeigen.

 

Im Ergebnis der Diskussion wird der Antrag von Herrn Dr. Prophet zurückgezogen.

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, ein Konzept zu entwickeln, im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock befindliche, ausgewählte Kunstwerke für eine zeitlich befristete, kostenpflichtige Leihgabe z. B. an andere Museen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

Zur Konzepterstellung gehört auch eine Kategorisierung der Kunstgegenstände auf Grundlage des vom Deutschen Museumsbund herausgegebenen Leitfadens für die Dokumentation von Museumsobjekten von 2011.
Aufgrund dieser Kategorisierung sollen die Kunstgegenstände nach ihrem individuellen materiellen und immateriellen, künstlerischen Wert sowie deren Bedeutung für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die Region und das Land Mecklenburg-Vorpommern geordnet werden.

Das Leihgabessystem ist mit einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten.
Ferner sollte geprüft werden, ob in öffentlichen Bereichen der Verwaltung Fotografien der Kunstgegenstände aufgehängt werden können, um noch mehr Aufmerksamkeit und Interessenten zu gewinnen.

Die Einnahmen aus den Leihgaben sollen ausschließlich für die Restaurierung beschädigter Kunstgegenstände der Stadt eingesetzt werden.

Sofern hohe Versicherungssummen oder andere Hürden das Verleihen unattraktiv gestalten, ist eine Veräußerung derjenigen Kunstgegenstände zu prüfen, die weder für die Stadt und das Land noch für die Museen und Kunsteinrichtungen des Landes von Bedeutung sind. Die zu erarbeitende Kategorisierung dient dann entsprechend der Einordnung.

In den Erarbeitungsprozess ist der Kunstbeirat der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie Verantwortliche der Kunsthalle Rostock hinzuziehen.

Das Konzept ist der Bürgerschaft im ersten Quartal 2021 vorzulegen.

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