27.08.2020 - 5.1 Daniel Peters (für die CDU/UFR-Fraktion...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende informiert über die kurzfristig freigegebene Stellungnahme der Verwaltung zu dem vorliegenden Antrag.

 

Herr Dr. Stuth, Leiter des Kulturhistorischen Museums, erläutert umfangreich die Stellungnahme der Verwaltung. Aus verschiedenen Gründen könne dem vorliegenden Antrag in dieser Form nicht zugestimmt werden.
Ein Großteil des Sammlungsgutes sei durch Schenkungen mit einer entsprechenden Vereinbarung zum ewigen Verbleib in die Museen gekommen. Sofern diese Kunstgegenstände nun vermietet oder veräußert werden sollen, seien für jeden einzelnen Gegenstand die ursprünglichen Besitzer bzw. Erben jeweils zu kontaktieren. 

Die im Antrag aufgeführte Kategorisierung würde ein enorm hohes Pensum an Arbeitsleistung erfordern. Die Stadt habe aktuell ca. 180,0 Tausend Kunstgegenstände. Diese seien dann einzeln zu begutachten und zu bewerten. Ein solches Projekt werde mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

 

Die Mitglieder des Finanzausschusses diskutieren darüber andere Möglichkeiten zu schaffen, um Kunstgegenstände der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, ein Konzept zu entwickeln, im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock befindliche, ausgewählte Kunstwerke für eine zeitlich befristete, kostenpflichtige Leihgabe z. B. an andere Museen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

Zur Konzepterstellung gehört auch eine Kategorisierung der Kunstgegenstände auf Grundlage des vom Deutschen Museumsbund herausgegebenen Leitfadens für die Dokumentation von Museumsobjekten von 2011.
Aufgrund dieser Kategorisierung sollen die Kunstgegenstände nach ihrem individuellen materiellen und immateriellen, künstlerischen Wert sowie deren Bedeutung für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die Region und das Land Mecklenburg-Vorpommern geordnet werden.

Das Leihgabessystem ist mit einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten.
Ferner sollte geprüft werden, ob in öffentlichen Bereichen der Verwaltung Fotografien der Kunstgegenstände aufgehängt werden können, um noch mehr Aufmerksamkeit und Interessenten zu gewinnen.

Die Einnahmen aus den Leihgaben sollen ausschließlich für die Restaurierung beschädigter Kunstgegenstände der Stadt eingesetzt werden.

Sofern hohe Versicherungssummen oder andere Hürden das Verleihen unattraktiv gestalten, ist eine Veräußerung derjenigen Kunstgegenstände zu prüfen, die weder für die Stadt und das Land noch für die Museen und Kunsteinrichtungen des Landes von Bedeutung sind. Die zu erarbeitende Kategorisierung dient dann entsprechend der Einordnung.

In den Erarbeitungsprozess ist der Kunstbeirat der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie Verantwortliche der Kunsthalle Rostock hinzuziehen.

Das Konzept ist der Bürgerschaft im ersten Quartal 2021 vorzulegen.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

1

 

 

 

Dagegen:

8

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

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