20.08.2020 - 4.1 Uwe Michaelis (für den Ortsbeirat Groß Klein)...

Beschluss:
Abstimmung entfallen
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Wortprotokoll

Frau Krönert stellt den Antrag vor. Im Bau- und Planungsausschuss wurden dazu bereits Änderungen besprochen.

 

Herr Pöker bringt einen Änderungsantrag ein. Im Austausch mit dem Ortsbeirat wurde die Intention geklärt und die Formulierung des Antrags konkreter gefasst.

 

Herr Engelmann erläutert den Hintergrund des Hauptantrags. Wenn der Ortsbeirat eine Beschlussvorlage für ein Einvernehmen der Gemeinde ablehnt, hat der Oberbürgermeister dennoch die Möglichkeit die Zustimmung zum Vorhaben zu erteilen. Wenn es zur Vorlage eines solchen Beschlusses im Ortsbeirat kommt, kann dieser aufgrund des fortgeschrittenen Verfahrens bereits keinen Einfluss mehr auf die Planungen nehmen. Daher sollte es schon vorher zu einer Klärung kommen.

 

Herr Pöker führt aus, dass es dazu klare Regelungen im Baurecht gibt.

 

Herr Matthäus informiert, dass es eine Abstimmung mit Frau Knitter und Herrn Prechtel  als Vertreter der Ortsbeiräte bezüglich der zeitlichen Abfolge der Beteiligung der Ortsbeiräte gegeben hat. Bisher gab es kaum terminliche Überschneidungen von Ortsbeirats- und Ausschusssitzungen. Herr Szabó berichtet, dass die Vorlagen für die Ortsbeiratssitzungen oftmals zu kurzfristig eintreffen. Eine umfassende Vorbereitung ist in einigen Fällen nicht möglich. Es muss auch bedacht werden, dass es sich hierbei um ein Ehrenamt handelt.

 

Herr Kröger sagt, dass die Bürger bei der Gestaltung ihres Stadtteils mitreden wollen und aus diesem Grund auch frühzeitig beteiligt werden sollten. Dem stimmt Frau Schulz zu.

 

Frau Gründel erläutert, dass das bisherige Verfahren eigentlich gut funktioniert. Vor Antragstellung können die privaten Bauherren ihre Projekte auf freiwilliger Basis im Orts- oder Planungs- und Gestaltungsbeirat vorstellen. Private Bauherren erreichen auch oftmals nicht den Schwellenwert, sodass diese nicht das Einvernehmen der Gemeinde benötigen. Da ein Bauantrag binnen einer Frist von drei Monaten (vollständige Unterlagen vorausgesetzt) bearbeitet werden muss, erfolgt die Vorlage mitunter sehr kurzfristig.

 

Herr Bauer äußert das Problem, dass der Bauherr den Ortsbeirat nicht schon im Findungsprozess einbeziehen kann. Sofern der Bauherr aber eine Entscheidung getroffen hat, folgt umgehend der Bauantrag. Er berichtet, dass er monatlich eine Aufstellung aller eingegangenen Bauanträge in seinem Ortsbeiratsbereich vom Ortsamt zugesendet bekommt – auch die Anträge, die unter dem Schwellenwert legen. Das bestätigt Frau Gründel. Den Ortsämter geht monatlich eine entsprechende Liste zu.

 

Frau Gründel geht auf den Änderungsantrag ein und gibt zu bedenken, dass dem Ortsbeirat dann auch Bauvorhaben unter dem Schwellenwert vorgelegt werden und dass der Leitfaden für mitgestaltende Bürgerbeteiligung nur für städtische Projekte gilt.

 

 

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Eine Abstimmung zu diesem Antrag entfällt,  da sich die Ausschussmitglieder auf einen Änderungsantrag mit folgendem Wortlaut verständigen.

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Bauvorhaben für die ein Einvernehmen der Gemeinde nach §36 BauGB herzustellen ist, frühzeitig vor Genehmigung des Bauantrages im zuständigen Ortsbeirat beraten zu lassen, ggf. muss die Hauptsatzung bzw. die Satzung der Ortsbeiräte diesbezüglich geändert werden.

 

Das Gleiche gilt für alle Bauvorhaben, die im Gestaltungsbeirat beraten werden.

 

Abstimmung Änderungsantrag:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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