19.08.2020 - 6.2 Vorstellung der Schiedsstelle und ihre Aufgaben...

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Wortprotokoll

Frau Schade stellt die Aufgaben Schiedsstelle anhand eines PowerPoint Vortrages vor.

Die Schiedsstelle kann schneller, unbürokratischer und kostengünstiger außergerichtliche Rechtsstreitigkeiten klären. Die Grundlage des Handels begründet sich aus dem  Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz – SchStG M-V. Die Schiedsperson werden durch die Bürgerschaft auf 5 Jahre gewählt und vom Direktor des Amtsgerichtes bestellt. Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und besitzen ein Dienstsiegel.

In MV gibt es 125 Schiedsstellen für die 240 Schiedsmänner- und Frauen ehrenamtlich tätig sind. Schiedsstellen sind für folgende Streitigkeiten zuständig: Nachbarschaftsstreitigkeiten, Lärmbelästigung, vermögensrechtliche Streitigkeiten, Ärger wegen schlechter Reparatur, Schadensersatzforderungen, Hausfriedensbruch, leichte Körperverletzung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Sachbeschädigung und Beleidigung oder üble Nachreede.

Örtlich Zuständig ist die Schiedsstelle am Wohnort des Antragstellers. Anträge müssen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, mit Nennung des Antragsgegner und dessen Anschrift, gestellt werden und der Sachverhalt geschildert werden. Die Parteien werden zur Verhandlung geladen. Das persönliche Erscheinen ist Pflicht. Dazu kann ein Beistand mitgebracht werden. Rechtsanwälte sind zugelassen. Die Einigung der Parteien wird in einem Protokoll festgehalten. Wird kein Schiedsspruch gefällt, kann eine Klage erfolgen.

Weiter Informationen sind unter www.bds-mecklenburg-vorpommern.de zu finden.