12.08.2020 - 8.10 Daniel Peters für die CDU/UFR-Fraktio...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.10
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert Nov 18, 2021
- Datum:
- Mi., 12.08.2020
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Saal 1, StadtHalle Rostock
- Ort:
- Südring 90, 18059 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- CDU/UFR-Fraktion
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, eine Analyse zur aktuellen Situation in den Bewohnerparkgebieten der Hansestadt- und Universitätsstadt mit dem Ziel der Neuordnung der Parkraumbewirtschaftung durchzuführen.
Diese Situationsanalyse soll folgende Punkte umfassen:
- Anzahl Stellplätze gesamt,
- Anzahl Stellplätze „nur Bewohner“,
- Anzahl Stellplätze „mit Parkschein“ oder „Parkscheibe oder ohne Bewirtschaftung,
- Anzahl der erteilten Bewohnerparkausweise,
- Anzahl der erteilten Ausnahmegenehmigungen Gewerbetreibende,
- Anzahl der Parkplätze „nur für Bewohner“ am Gesamtbestand (klassische Reservierung),
- Verhältnis Anzahl Bewohnerparkausweise (ohne Ausnahmen) zu den Bewohnerparkplätzen.
Die Ermessensentscheidungen zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende und Freiberufler sind ebenso wie die notwendigen Lieferverkehre mit einzubeziehen.
Die Ergebnisse sind der Bürgerschaft im November 2020 vorzulegen.
Beschluss Nr. 2020/AN/1168:
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, eine Analyse zur aktuellen Situation in den Bewohnerparkgebieten der Hansestadt- und Universitätsstadt mit dem Ziel der Neuordnung der Parkraumbewirtschaftung durchzuführen.
Diese Situationsanalyse soll folgende Punkte umfassen:
- Anzahl Stellplätze gesamt,
- Anzahl Stellplätze „nur Bewohner“,
- Anzahl Stellplätze „mit Parkschein“ oder „Parkscheibe oder ohne Bewirtschaftung,
- Anzahl der erteilten Bewohnerparkausweise,
- Anzahl der erteilten Ausnahmegenehmigungen Gewerbetreibende,
- Anzahl der Parkplätze „nur für Bewohner“ am Gesamtbestand (klassische Reservierung),
- Verhältnis Anzahl Bewohnerparkausweise (ohne Ausnahmen) zu den Bewohnerparkplätzen.
Die Ermessensentscheidungen zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende und Freiberufler sind ebenso wie die notwendigen Lieferverkehre mit einzubeziehen.
Die Ergebnisse sind der Bürgerschaft bis 30. Juni 2021 vorzulegen.