12.08.2020 - 8.5 Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocke...
Herr Eichhorn hat sein Mitwirkungsverbot für diesen und den vorherigen Antrag Nr. 2020/AN/1013 nach § 24 KV M-V angezeigt und im Zuhörerbereich Platz genommen
(s. TOP 8.4).
Die Präsidentin informiert, dass die Stellungnahme der Verwaltung Nr. 2020/AN/1014-01 (SN) von Herrn Senator Bockhahn mit Hinweis auf die bereits abgegebene Stellungnahme zu dieser Angelegenheit vorliegt.
Beschluss:
Die Regelung zur Ausgestaltung der Finanzierung in der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII aus dem Jahr 2017 ist unverzüglich zu überarbeiten und dem Jugendhilfeausschuss zum Beschluss vorzulegen. Die Überarbeitung hat die Rechtsauffassungen des OVG Greifswald (Urteil vom 03.12.2019) zu berücksichtigen.