11.08.2020 - 4 Bericht der Ortsamtsleiterin über wichtige Ange...

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Wortprotokoll

Frau Teubel

Durchführung von Ortsbeiratssitzungen des Ortsbeirates außerhalb des Ortsbeiratsbereiches

Der in der letzten Sitzung, durch den Ortsbeirat, dem Ortsamt übergebene Prüfauftrag ist durch das Ortsamt mit Schreiben über den Amtsleiter des Stadtamtes, über den Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung an die Amtsleiterin des Hauptamtes übergeben worden.

Bisher liegt dazu keine Rückantwort vor.

Historisches Zollamt – aktueller Sachstand zum Änderungsantrag von Herrn Jobst Mehlan – Bereitstellung von Räumlichkeiten im Alten Zollamt – Vorgang 25/2020

Das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt teilt dazu mit, dass mit Bezug auf den Bürgerschaftsbeschluss 2019/BV/0478 vom 04.12.2019 der Kaufvertrag zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und der WIND-projekt GmbH geschlossen und in wesentlichen Punkten umgesetzt wurde. Im Rahmen der Beschlussfassung zum genannten Verkauf wurde unter anderem der Beschlussvorschlag 2019/BV/0478-06 angenommen und wie folgt ergänzt:

„Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich im Zuge der Verkaufsverhandlung dafür einzusetzen, dass im Gebäude Räumlichkeiten für das Ortsamt Warnemünde zur Verfügung gestellt werden.“

Im Zusammenhang mit der Umsetzung erfolgte eine Anfrage an das für die Raumplanung zuständige Fachamt. Konkrete Vorgaben wurden nicht benannt. Aus diesem Grund wurde folgende Regelung in den Vertrag aufgenommen:

-    §15 Bereitstellung eines Raumes für das Ortsamt Warnemünde

„Der Erwerber wird im Kontext der Sanierungsplanungen, -arbeiten und -aufwendungen zum Grundstück sowie der Gesamtbedarfsplanung die Erwägung der Stadt auf Unterbringung eines öffentlich zugänglichen Raumes für das Ortsamt Warnemünde unter Berücksichtigung aller berücksichtigungserforderlichen Vorschriften einbeziehen und erwachsende Möglichkeiten dem Veräußerer darstellen. Die Parteien werden sich zu den Möglichkeiten einer Nutzung bis zwölf Monate nach der Sanierung verständigen. Die Anzeige erfolgt durch den Erwerber.“

Mit Schreiben vom 24.02.2020 nahm das Hauptamt zum genannten Sachverhalt wie folgt Stellung:

Dem Hauptamt liegt eine Stellungnahme vor, welche besagt, dass es nicht unbedingt wieder ein Ortsamt in Warnemünde geben muss. (eine eindeutige Antwort liegt nicht vor). Die Aktivitäten zur Anmietung von Räumlichkeiten wurden durch das Hauptamt beendet.

 

Hinweis von Frau Parcyk, dass ständig die Feuerwehrzufahrt zum Kleinen Sommerweg zugeparkt sei. – Vorgang 11/2020

Das Tiefbauamt teilt dazu mit, dass in Abstimmung mit dem Amt für Mobilität das fehlende Verkehrszeichen 240 (Geh- und Radweg) ergänzt und das falsche zusätzliche Verkehrszeichen (Zufahrt bis Grundstück frei) geändert wird. Die Ausführung erfolgte am 10.08.2020 durch die Straßenmeisterei des Tiefbauamtes. Zusätzlich wird auf Höhe des Verkehrszeichens 240 jeweils ein Fußgänger- und Fahrradpiktogramm markiert, den entsprechenden Plan habe ich dem Vorsitzenden des Ortsbeirates übergeben. Hierfür ist die Firma Straat 1 beauftragt, diese ordnet die Ausführung dieser Markierung kurzfristig ein. Damit ist der besagte Bereich verkehrsrechtlich ohne Auslegungsspielraum geregelt und durch den KOD durchsetzbar. Im Herbst/Winter wird das Tiefbauamt über eine mögliche Absicherung der Seitenräume nachdenken und bis zur nächsten Saison vorbereiten.

Antrag auf Festsetzung der Veranstaltung - Kunsthandwerkermarkt – Anmerkungen bzw. Nachfragen des Wirtschaftsausschusses

Beim letzten Markt am Lotsendenkmal gab es Missstimmungen wegen der strengen Vorschriften (Hygiene, Abstand, Registrierung persönlicher Daten etc.), die wenige Meter weiter auf der Warnemünder Sommerpromenade keine Gültigkeit mehr hatten.

Dazu teilt die Tourismuszentrale mit, dass die Auflagen für die Durchführung des Kunsthandwerkermarktes gemäß § 2 Abs. 14 der Verordnung der Landesregierung zur Corona-Lockerungs- Landesverordnung M-V und Änderung der Quarantäneverordnung vom 07.07.202 umgesetzt.

Da der Wochenmarkt (samstags) derzeit auf beiden Seiten des Kirchenplatzes angesiedelt ist, gibt es hier eine zeitliche Überschneidung mit dem Kunsthandwerkermarkt. Sind hier einvernehmliche Regelungen getroffen worden? Wie sieht die Umsetzung aus?

Für die Durchführung des „Sommer- Kunsthandwerkermarkt“ vom 07. – 09.08.2020 ist zwischen beiden Verantwortlichen eine einvernehmliche Lösung dahingehend gefunden worden, dass an dem besagten Wochenende der Wochenmarkt nur auf der Ostseite des Kirchenplatzes stattfindet.

Der Ausschuss bittet um Sicherstellung, dass die Händler und angebotenen Waren qualitativ dem entsprechen, was mit einem „Sommer-Kunsthandwerkermarkt“ in Verbindung gebracht werden sollte.

Die Betreiber des Kunsthandwerkermarktes haben bereits im vergangenen Jahr vier hochwertige und erfolgreiche Märkte durchgeführt. Seitens der Besucher, Einheimischen und auch Urlaubern erfolgte durchweg positive Resonanz.

 

 

 

Parken in der Fritz-Reuter-Straße, Höhe John- Brinkmann-Straße auf dem Gehweg und überfahren des Gehweges – Vorgang 21/2020

Das Tiefbauamt teilt mit, dass am 28.07.2020 weitere Poller und Bügel in den Gehweg der Fritz-Reuter-Straße eingebaut wurden. Das Befahren des Gehwegs von der John-Brinckmann-Straße bis zum Wohnhaus Fritz-Reuter-Straße 33 sollte nun nicht mehr möglich sein. Momentan scheint diese Lösung zu funktionieren.

Das Parken vor dem Wohnhaus Fritz-Reuter-Straße 34 ist jedoch durch das Tiefbauamt nicht zu verhindern. Die markierten Stellplätze befinden sich auf einem privaten Grundstück und die Befahrung erfolgt über die nördlich an das Wohnhaus Nr. 34 angrenzende offizielle Grundstückszufahrt.

Planungsstand Friedrich-Franz-Straße und Mühlenstraße

Die Anfrage des Bau – und Verkehrsausschusses zum Planungsstand Friedrich-Franz-Straße und Mühlenstraße haben wir in die Verwaltung mit der Bitte um Zuarbeit gegeben. Hier ist eine Rückäußerung zur Sitzung des OBR am 08.09.2020 avisiert.

Herr Dr. Jobst Mehlan

Antrag – Gebäude Historisches Zollamt Raum für Ortsamt. Liegt hier für ein Änderungsantrag vor.

 

Frau Teubel

Bürgerschaftsbeschluss 2019/BV/0478 vom 04.12.2019 – nicht öffentlicher Teil

OB soll prüfen, ob Räumlichkeiten im Gebäude Historisches Zollamt bereitgestellt worden.

Im § 15 des Vertrages wurde die Vorhaltung von Räumlichkeiten erfasst.

Das Hauptamt ist befragt worden und die Bemühungen zur Anmietung von Räumlichkeiten wurden beendet.

 

Herr Dr. Fischer begrüßt den OB Herrn Madsen.