04.08.2020 - 5.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)
- Datum:
- Di., 04.08.2020
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zu diesem TOP sind von der CCS Projekt GmbH & CO KG Herr Carewitz und Herr Schnabel
erschienen.
Herr Carewitz macht Ausführungen zum TOP
- Neubau von 4 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 84 Wohneinheiten
- Tiefgarage mit 83 PKW- und 168 Fahrradstellplätzen
- ruhige Wohnanlage
- Tiefgarage begrünt
- Quartier Städtebaulich mit Flachdächern (Betreutes Wohnen)
- Verschiebung aus den Baugrenzen, Anordnung der Nebenanlagen
- gesamter Verkehr findet per Einbahnstraße unterirdisch statt, einschließlich der Müllentsorgung
- Gestaltung : gegliederte Lochfassaden mit farblich abgesetzten Fassadenflächen, Staffelgeschoss, Balkone, Terrassen, Dachterrassen, Haus 5 großflächige Fassaden-
Verglasung im Bereich Treppenhaus/Flur
Herr Scheube hat eine Frage zu den Befreiungen.
Herr Carewitz gibt an, es handelt sich um die Nutzungsbeschränkung im Erdgeschoss A3, Überschreitung der überbaubaren Fläche D3, Einhaltung der Baugrenzen und Baulinien C3, Örtliche Bauvorschrift1: Dachformen für die Häuser 5 und 6 , D1 Anordnung von Nebenanlagen außerhalb der gekennzeichneten Flächen, Überschreitung der GRZ durch Nebenanlagen.
Herr Schmidt fragt nach, ob es sich bei den Wohnungen um Sozialwohnungen oder öffentlich geförderten Wohnraum handelt.
Herr Carewitz erklärt, das man diese Variante in Betracht gezogen hatte, aber dies dem Bauamt (Wohnberechtigungsschein) und dem Amt für Jugend und Soziales (Wohngeldbeantragung) im Zusammenhang steht und dies leider nicht gelang.
Herr Schmidt fragt an, wieviel barrierefreie Stellplätze zur Verfügung stehen.
Herr Carewitz gibt an das 8 barrierefreie Stellplätze davon 2 behindertengerecht zur Verfügung stehen.
Herr Woita hat eine Frage zur Verglasung im Haus 5. Herr Carewitz gibt an, das es sich dabei um einen durchgehenden breiten Gang handelt der lichtdurchflutet ist.
Es wird ein Spielplatz errichtet der für Jung und Alt zugänglich und nutzbar ist.
Der Ortsbeirat stimmt dem Bauantrag zu.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Bauantrag):
"Neubau von 4 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 84 Wohneinheiten, Tiefgarage mit 83
PKW- und 168 Fahrradstellplätzen, B-Plan Nr. 12.W.60" Rostock, Rudolf-Tarnow-Str. 17
(Haus 5), Rudolf-Tarnow-Str. 16 (Haus 6), Arno-Esch-Str. 1a (Haus 7), Arno-Esch-Str. 1 (Haus 8), Az.: 03058-19 wird erteilt.
Beschlussvorschriften: § 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Anlagen zur Vorlage
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