23.06.2020 - 8 Rechtsextremismus in der sozialen Arbeit

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Wortprotokoll

Die Verwaltung schildert den Mitgliedern die Bitte von Geschäftsführern der Träger HzE, die  um Unterstützung baten und um Behandlung der nachfolgenden Problematik im JHA:

1. Kollegen bei Trägern der sozialen Arbeit sind in ihrer Arbeit mit Kindern und Familien vermehrt rechtsextremistischen Gedankenäußerungen ausgesetzt.

2. Vertreter von freien Trägern stehen auf den sogenannten Todeslisten der Vereinigung Nordkreuz.

 

Die Verwaltung führt aus, dass die Thematik unter Punkt 2 in den Verantwortungsbereich der Polizei und Staatsanwaltschaft falle. Auf Nachfrage durch Herrn Knisch betont die Verwaltung, dass es hier nicht um die freien Träger, sondern um die Kinder und Jugendlichen in den Familien geht. Der Vorsitzende ermuntert alle Träger, die Bedarfe zu artikulieren, es gibt Semi- oder Webinare, Fortbildungen etc. Auch der UA könnte diese Thematik vorbereiten und die Ergebnisse im JHA vorstellen. Herr Ohm schließt sich dem Vorschlag an. Über den UA JHPL können Abfragen in die PG getragen werden, in die SSA und Familienhilfe. Bedarfslagen können erörtert und so vielleicht eine Handreichung/Leitfaden erstellt werden. Bzgl. der Vereinigung Nordkreuz verweist Herr Ohm auch auf die Opferberatungsstellen (z. B. Lobbi e. V.). Frau Bobsin bestätigt diese demokratiegefährdenden Tendenzen, die schon überall erkennbar seien. Die ambulanten Fachstandards zu verändern sei sehr wichtig gewesen und zeige Wirkung. Herr Eichhorn weist darauf hin, dass bei auftauchendem Rechtsextremismus in Familien das Jugendamt nach §8a verantwortlich sei und sich einbringen muss. Herr Segebarth führt aus, dass die Polizei gemeinsam mit den Beratungsstellen den auf der Todesliste geführten und bedrohten Menschen zur Verfügung steht.

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