17.06.2020 - 8.2.3 Christoph Eisfeld (FDP), Julia Kristin Pittasch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2.3
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 17.06.2020
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Saal 1, StadtHalle Rostock
- Ort:
- Südring 90, 18059 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fachbereich Sitzungsdienst
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
Die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Rostock (Sondernutzungssatzung) wird wie folgt geändert und ergänzt:
§ 5 Absatz 1 wird wie folgt neugefasst: Für die Gewährung einer Sondernutzungserlaubnis ist ein Antrag erforderlich. Dieser soll spätestens 10 Arbeitstage, bei Anträgen entsprechend § 6 Abs. 1 Satz 2 spätestens 25 Arbeitstage und frühestens 6 Monate vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock schriftlich gestellt werden.
Für den Zeitraum bis zum 31.12.2020 wird die Frist für Anträge entsprechend § 6 Abs. 1 Satz 2 auf 10 Arbeitstage verkürzt.
§ 8 wird um Absatz 3 wie folgt ergänzt:
(3) Für die erlaubnispflichtige Sondernutzungen entsprechend Tarifnummer 1, 3 und 7 der Anlage werden vom 01.04.2020 bis 31.12.2020 Gebühren nach Maßgabe der gesonderten Tarife der Anlage 2 zu dieser Satzung erhoben. Die Anlage 2 ist Bestandteil dieser Satzung. Für den Zeitraum der durch die Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern verfügten Schließung der gastronomischen Betriebe erfolgt seitens der Hansestadt ein Erlass der Gebühren zur Sondernutzung.
Die Anlage 2 wird wie folgt gefasst:
Für nachfolgende Sondernutzung findet abweichend von Anlage 1 vom 01.04.2020 bis 31.12.2020 folgender Gebührenmaßstab Anwendung:
Art der Sondernutzung | Gebührenmaßstab | Zone 1 | Zone 2 | |
1 | Freisitz (Tische und Stühle) | qm/monatlich | 0,01 | 0,01 |
3 | Ausstellung von Waren und Werbeträger vor dem Ladenlokal | qm/monatlich | 0,01 | 0,01 |
7 | Straßenhandel, im Umherfahren | Fahrzeug pro Jahr | 1,00 Euro/Jahr |