17.06.2020 - 8.2.3 Christoph Eisfeld (FDP), Julia Kristin Pittasch...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

Die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Rostock (Sondernutzungssatzung) wird wie folgt geändert und ergänzt:

 

§ 5 Absatz 1 wird wie folgt neugefasst: Für die Gewährung einer Sondernutzungserlaubnis ist ein Antrag erforderlich. Dieser soll spätestens 10 Arbeitstage, bei Anträgen entsprechend § 6 Abs. 1 Satz 2 spätestens 25 Arbeitstage und frühestens 6 Monate vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sonder­nutzung bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock schriftlich gestellt werden.
Für den Zeitraum bis zum 31.12.2020 wird die Frist für Anträge entsprechend § 6 Abs. 1 Satz 2 auf 10 Arbeitstage verkürzt.

 

§ 8 wird um Absatz 3 wie folgt ergänzt:

 

(3) Für die erlaubnispflichtige Sondernutzungen entsprechend Tarifnummer 1, 3 und 7 der Anlage werden vom 01.04.2020 bis 31.12.2020 Gebühren nach Maßgabe der gesonderten Tarife der Anlage 2 zu dieser Satzung erhoben. Die Anlage 2 ist Bestandteil dieser Satzung. Für den Zeitraum der durch die Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern verfügten Schließung der gastronomischen Betriebe erfolgt seitens der Hansestadt ein Erlass der Gebühren zur Sondernutzung.

 


Die Anlage 2 wird wie folgt gefasst:

 

Für nachfolgende Sondernutzung findet abweichend von Anlage 1 vom 01.04.2020 bis 31.12.2020 folgender Gebührenmaßstab Anwendung:

 

Tarif Nr.

Art der Sondernutzung

Gebührenmaßstab

Zone 1

Zone 2

1

Freisitz (Tische und Stühle)

qm/monatlich

0,01

0,01

3

Ausstellung von Waren und Werbeträger vor dem Ladenlokal

qm/monatlich

0,01

0,01

7

Straßenhandel, im Umherfahren

Fahrzeug pro Jahr

1,00

Euro/Jahr

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

 

Abgelehnt

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