17.06.2020 - 8.2 Daniel Peters (für die CDU/UFR-Fraktion...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Bereits an dieser Stelle erfolgt auch eine Diskussion zu den beiden nachfolgenden Anträgen Nr. 2020/AN/0976 von Daniel Peters (für die CDU/UFR-Fraktion) zur Erweiterung gastrono­mischer Außenflächen und Nr. 2020/AN/1009 von Uwe Flachsmeyer (für Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) „Temporäre Nutzung von Straßenraum für Außengastronomie“.

Es erfolgt eine Wortmeldung durch Herrn Senator Matthäus im Zusammenhang mit den Stellungnahmen der Verwaltung. Er verweist darauf, dass eine Änderung der Sondernutzungs­satzung erforderlich ist. Zur Verlängerung des Zeitraums für Ausnahmegenehmigungen bei Einzelfallentscheidungen kann nach Prüfung ggf. zur nächsten Sitzung ein entsprechender Änderungsvorschlag vorgelegt werden.

Die Möglichkeit des pauschalen Verzichts auf Gebühren bedarf der intensiven rechtlichen Prüfung.

Hinsichtlich der Erweiterung der Außenplätze und Straßenraumnutzung weist er auf die Wichtigkeit der Abstimmung mit den Ortsbeiräten und den Gastronomen hin und bietet dazu seine Mitarbeit vor Ort an.

Zur Wortmeldung von Herrn Senator Matthäus erfolgt ein Hinweis von Herrn Eisfeld, dass die erwähnte Vorlage eines Änderungsvorschlages zur nächsten Sitzung der Bürgerschaft zu spät ist.
 

Herr Senator Dr. Müller-von Wrycz Rekowski verweist auch noch einmal auf geltende Bestimmungen hinsichtlich der notwendigen Antragsstellungen, verbunden mit dem Nachweis der Situation, hin, denn die Hanse- und Universitätsstadt Rostock kann nicht gegen geltendes Recht verstoßen, auch nicht aufgrund einer  Beschlussfassung durch die Bürger­schaft. Die Mitteilung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Antragsstellung und die Anträge selbst sind auf der Internetseite der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu finden.
 

Herr Senator Dr. Müller-von Wrycz Rekowski versichert, dass eingehende Anträge zugewandt und großzügig geprüft werden. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird auch großzügig sein, was die Erweiterung der Flächen betrifft. Es werden auch keine zusätzlichen Gebühren erhoben, wenn jemand ein paar Quadratmeter Fläche dazu benötigt, die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hilft da auch.

 

Herr Adelsberger nimmt Stellung und informiert, dass er hinsichtlich des Antrages zur temporären Nutzung von Straßenraum noch auf die vom Einreicher erbetene Bewertung der Verhältnismäßigkeit wartet.
 

Frau Niemeyer weist darauf hin, dass der öffentliche Raum nicht nur den Gastronomen zur Verfügung gestellt werden soll. Auch bittet sie darum, dass neben dem im Antrag zur tempo­rären Nutzung von Straßenraum unter Punkt 3 genannten Personenkreis auch Rollstühle und Kinderwagen zu beachten sind. 

 

 

Frau Dr. Bachmann stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Rednerinnenliste.

Der Oberbürgermeister nimmt Stellung und verweist hinsichtlich der zuvor diskutierten Anträge darauf, dass die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden ist und danach handeln muss. Sie wird aber schauen, wo und wie sie unterstützen kann, schnell und unbürokratisch.

 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:                            Angenommen


Es folgt die Abstimmung zur Angelegenheit. Die Rednerinnenliste ist bereits abgearbeitet.
 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt, dass für den Zeitraum vom 01. April 2020 bis 30. September 2020 keine Gebühren für Außengastronomie und Warenauslagen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadt-gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gemäß der Sondernutzungssatzung erhoben werden.



Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2020/AN/0972-04 (ÄA) (s. TOP 8.2.4) entfällt die Abstimmung zum Antrag.
 

 

Beschluss Nr. 2020/AN/0972:

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beauftragt den Oberbürger­meister zu prüfen, ob für den Zeitraum vom 01. April 2020 bis 31. Dezember 2020 keine Gebühren für Außengastronomie und Warenauslagen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadt­gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gemäß Sondernutzungs­satzung erhoben werden können.

 

 

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