04.06.2020 - 4.1 Daniel Peters (für die CDU/UFR-Fraktion...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende begrüßt die Gäste Herrn Szabó und Frau Maass von der Vereinigung Aktion "leere Stühle" und beantragt das Rederecht. Dem wird einstimmig statt gegeben.

 

Frau Baumhaker, Mitarbeiterin im Amt für Mobilität, erläutert die bereits bestehenden Möglichkeiten für Gastronomen. In Härtefällen sei es möglich Gebühren zu verringern bzw. zu erlassen. Auch eine Stundung ist möglich. Bei dem Erlass von Gebühren handele es sich jedoch immer um eine Einzelfallentscheidung, ein pauschaler Erlass sei rechtlich daher nicht möglich.  Auch die angespannte Haushaltslage sei in dieser Situation zu berücksichtigen.

 

Zudem werde die Flächenerweiterung für Außengastronomie unkompliziert und ohne weitere Gebühren ermöglicht. Ggf. sei auch eine Erstattung der Sondernutzungsgebühren für den Zeitraum, in der tatsächlich keine Nutzung möglich war, denkbar.

 

Herr Eisfeld regt die Möglichkeit einer Satzungsänderung an, gegebenenfalls sei dies ein rechtssicherer Vorschlag.

 

Herr Dr. Müller-von Wrycz Rekowski, Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung, führt aus, dass eine Satzungsänderung grundsätzlich möglich sei, aber ebenfalls erst rechtssicher geprüft werden müsse. Er sichert zu, dass die Verwaltung bis zur Bürgerschaftssitzung eine Stellungnahme vorlegen werde, in welcher konkret aufgeführt wird, wie den in Bedrängnis geratenen Gastronomen schnell und unbürokratisch geholfen werden könne.

 

Herr Szabó informiert über die Lage der rund 120 Gastronomen aus der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, welche sich an der Aktion "leere Stühle" beteiligen. Hiervon seien aufgrund des monatelangen Umsatzausfalles tatsächlich alle auf Hilfen angewiesen.

 

Die Ausschussmitglieder bestätigen die Erforderlichkeit die Gastronomen zu unterstützen.

 

Der Vorsitzende dankt den Gästen und lässt zunächst den Änderungsantrag und abschließend den dadurch geänderten Antrag abstimmen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt, dass für den Zeitraum vom 01. April 2020 bis 30. September 2020 keine Gebühren für Außen-gastronomie und Warenauslagen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadt-gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gemäß der Sondernutzungssatzung erhoben werden.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt