11.06.2020 - 5.3 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15.W. 99 "Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller stellt die Beschlussvorlage anhand einer Planzeichnung vor. Die Abstimmungen hierzu sind mit dem Bauherren sowie der Werft erfolgt. Er betont jedoch, dass im Rahmen der Bauleitplanung nicht alle Probleme gelöst werden können. Frau Gerloff ergänzt, dass die Schallgutachten des Geltungsbereichs und der Werft harmonisieren. Es werden alle rechtlichen Vorgaben eingehalten. Vor schutzbedürftigen Räumen sind Lärmriegel vorgesehen.

 

Herr Massenthe informiert, dass der Ortsbeirat dem Beschlussvorschlag mit Mehrheit zugstimmt hat und bittet um Zustimmung des Ausschusses.

 

Frau Krönert stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Rederecht für Herrn Schmoll und Herrn Schneider. Das Rederecht wird einstimmig gewährt.

 

Herr Schmoll erläutert, dass erst seit einigen Jahren das Schöneberger Modell bei der Lärmmessung in der verbindlichen Bauleitplanung Anwendung findet. In der Abwägung wurden die Belange der Werft als zweitrangig behandelt.

 

Herr Schneider erwidert, dass in der Abwägung der Belange der Werft und der Wohnbauflächen gleichgestellt betrachtet worden sind. Auch die zukünftige Entwicklung der Werft wurde bereits berücksichtigt.

 

Frau Krönert schlägt eine Vertagung des Tagesordnungspunktes vor. Herr Engelmann spricht sich dagegen aus, da keine Einigung zwischen Bauherr und Werft erzielt werden kann. Er schlägt vor, dass im Mietvertrag verankert sein sollte, dass kein Beschwerderecht bezüglich des Lärms besteht.

 

Herr Pöker fragt, ob ohne Schaffung dieses Baurecht auch Konflikte bestehen und ob es sich bei den Wohnungen um Mietwohnungen oder Eigentum handelt. Herr Schneider sagt, dass die Wohnungen in den ersten 10 Jahren Mietwohnungen des Unternehmens sein werden. Frau Gerloff informiert, dass die Werft aktuell eine Genehmigung nach Bundes- Immissionsschutzgesetz mit bis zu 52 db hat. Eine Messung zeigte einen Lärmpegel von 51 db auf. Mit dem bestehenden Bebauungsplan sind bis zu 60 db möglich. Durch die vorliegende 2. Änderung sind sogar bis zu 63 db möglich. Das sollte auch die zukünftige Entwicklung der Werft abdecken. Herr Matthäus ergänzt, dass diese Steigerung um 3 db etwa eine Verdoppelung des Lärms bedeutet.

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

5

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage