26.05.2020 - 10 Anfragen

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Wortprotokoll

Auf Nachfrage von Herrn Osterloh zu eventuellen durch den Nachtragshaushalt entstehenden Kürzungsabsichten bei den Bewilligungsbescheiden für die Förderung der freien Träger informiert die Verwaltung, dass, sobald der beschlossene Haushalt bestätigt wird, die Zuwendungsbescheide an die Träger ausgefertigt werden. Es wird für den Nachtragshaushalt nicht beabsichtigt, geänderte Summen anzumelden.