14.04.2020 - 6.5 Zahlungen an Honorarkräfte / Freie Mitarbeiter ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 14.04.2020
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Außerplanmäßige Sitzung
- Raum:
- Bürgerschaftssaal, Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Konservatorium
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Hauptausschuss fasst gem. § 35 Abs. 2 S. 4 Kommunalverfassung M-V anstelle der Bürgerschaft folgenden Beschluss:
Den an dem Konservatorium als Lehrkräfte beschäftigten freien Mitarbeitern kann abweichend von § 6 der insoweit einheitlichen Dienstverträge für den Zeitraum der zur Eindämmung der Pandemie angeordneten Schulschließung auch für bislang nicht erteilten Unterricht das vereinbarte Honorar gezahlt werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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54,5 kB
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