04.03.2020 - 10.8 Freigabe von laufenden Aufwendungen und Auszahl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stimmt nach § 49 Abs. 4 KV M-V der Leistung von Aufwendungen und Auszahlungen für bereits im Haushaltsvorjahr bestehende und in der Haushaltsplanung 2020 als Fortführungsmaßnahme berücksichtigte, freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben gemäß Anlagen 1 und 2 in dem Umfang zu, welcher auf der Grundlage von Einzelfallprüfungen der zuständigen Fachämter als unaufschiebbar zu bewerten ist.


              Anlagen:              Übersichten der fortzuführenden freiwilligen Aufgaben
                                          1. Verwaltungstätigkeit,
                                          2. Investitionstätigkeit

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 

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Realisierung:

 

Hierbei geht es um die Freigabe zur Buchungsermächtigung, die während der haushaltslosen Zeit für freiwillige Leistungen notwendig ist. Mit dem Beschluss der Bürgerschaft ist die Freigabe für die Ämter erteilt. Es ist davon auszugehen, dass nach Beschluss der Bürgerschaft auch die beantragten Positionen planmäßig ausgegeben wurden. Im Detail wird dies von der Kämmerei nicht mehr nachverfolgt.
 

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Anlagen zur Vorlage