04.03.2020 - 10.7 Änderung des Beschlusses Nr. 2018/BV/4203...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Der Beschluss Nr. 2018/BV/4203 wird mit folgender Ergänzung geändert
(Ergänzung unterstrichen):
 

r den Stadtteil Rostock Lichtenhagen sind, beginnend ab dem Programmjahr 2019, Anträge auf Gewährung von Finanzhilfen für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch zu stellen. Die Grenzen des Fördergebiets Lichtenhagen werden gemäß § 171e (3) BauGB und entsprechend der Anlage „Grenzen Fördergebiet Lichtenhagen“ festgelegt.


              Anlage:              Grenzen Fördergebiet Lichtenhagen
 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 

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Realisierung:
 

Mit Bescheid des LFI M-V vom 08.11.2019 wurden erstmalig für das Programmjahr 2019 Städtebaufördermittel für dieses Fördergebiet bewilligt. Mit der Antragstellung für das Programmjahr 2020 wurde das MEID M-V über den Beschluss der Bürgerschaft zur Festlegung der Fördergebietsgrenzen Lichtenhagen in Kenntnis gesetzt und der Beschluss wurde erfüllt.  

 

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Anlagen zur Vorlage