26.02.2020 - 4.4 Andrea Krönert (für den Ausschuss für Stadt- un...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Änderungsantrag ist unschädlich, der Modal Split für den öffentlichen Nahverkehr wird auf der Grundlage des bereits gefassten Beschlusses  zum MOPZ mit einem Anteil von 18 % und 20 % untersucht, mit dem Änderungsantrag sind es dann 20% und 22 %. Hinter jedem Planfall steht dann ein konkretes Maßnahme- und Handlungskonzept mit Kostenfaktor.

 

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