19.02.2020 - 7.5 Stand zu den Verhandlungen mit der AWO Rostock ...

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Wortprotokoll

Es wird sich umfassend zum Sachstand ausgetauscht.

 

Herr Siems/AWO Rostock berichtet aus seiner Sicht zum Stande der Verhandlungen.

Eine Leistungsvereinbarung ist abgeschlossen, eine Vergütungsvereinbarung nicht.

Er berichtet von Außenständen.

 

Herr Püttmann von der GGP bestätigt die Ausführungen von Herrn Siems.

 

Herr Bockhahn verweist auf das Recht der Träger auf öffentliche Meinungsäußerung.

Leider gebe es seit einiger Zeit keine partnerschaftliche Zusammenarbeit mehr.

Seit längerem würden keine gelingenden Entgeltverhandlungen geführt.

 

Herr Senator Bockhahn weist entschieden die Unterstellung zurück, die Sozialverwaltung würde Geld zurückhalten. Geeinte und erbrachte Leistungen werden vereinbarungsgemäß in wirtschaftlich angemessener Höhe bei Vorlage sachlich und rechnerisch richtiger Rechnungen vergütet.

Es könne keine Zugeständnisse geben, die nicht im Sinne des Gesetzes sind oder nicht dem für die Stadt verbindlichen Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprächen.

 

Herr Pfeiffer berichtet über unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen den beiden Leistungserbringern und der Verwaltung zum BTHG und zur Höhe der Vergütung. Zuständig seien hierfür im weiteren Rechtsweg Schiedsstellen und/oder Gerichte.

 

Mit allen anderen Trägern der Eingliederungshilfe wurden Vereinbarungen zum 01.01.2020 (Zeitpunkt Systemwechsel in der Eingliederungshilfe) abgeschlossen, nur mit AWO und GGP nicht.

 

Es folgen Diskussionen zur Rechnungslegung und Rechnungseingängen.

 

Alle Leistungen, die mit dem Hilfeempfänger im Hilfeplangespräch vereinbart wurden, werden dem Träger aus Sicht der Verwaltung wirtschaftlich angemessen vergütet. Die beiden Träger haben dazu eine andere Auffassung.

 

AWO wünscht sich zukünftig eine bessere Zusammenarbeit, die auch von der Verwaltung erhofft wird.

 

Geeinte Leistungen werden von den beiden freien Trägern nach ihren eigenen Aussagen auch weiterhin erbracht.

 

Rechtliche Bewertung des Landes zur Frage der Überführung der Leistungen vom alten in das neue Recht liegt der Verwaltung vor und kann den Trägern zur Verfügung gestellt werden.

 

Ausschussmitglieder wünschen baldmögliche Einigung zum Wohle der betreuten Menschen.

 

Abschließend bietet Herr Mucha sich nochmals für eine Aussprache zwischen den beiden Trägern und der Verwaltung an.