06.02.2020 - 10.1 Gemeinsamer Nahverkehrsplan Hanse- und Universi...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Krönert schlägt vor einen Änderungsantrag für diese Beschlussvorlage zu stellen. Der Beschlussvorschlag soll wie folgt ergänzt werden:

 

In der Verkehrspolitischen Zielsetzung (Anlage) wird unter Leitsatz 4.1. „Hanse- und Universitätsstadt Rostock: Leistungsfähigkeit des ÖPNV sichern und Stadtentwicklung flankieren!" nach Satz 1 eingefügt:

 

„Dabei soll der Anteil des öffentlichen Nahverkehrs am Modal Split in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock auf 20 % anvisiert werden."

 

Bisher wird dieser Wert lediglich im Sachverhalt der Beschlussvorlage genannt.

 

Frau Schröder sagt, dass der Beschluss dazu dient, die Planung zu strukturieren und grundlegende Ziele festzulegen. Es soll dabei bewusst nicht um Zahlen gehen. Der Mobilitätsplan Zukunft (MOPZ) sieht einen Modal Split-Anteil für den öffentlichen Nahverkehr von 18 % vor, ein Anteil von 20 % stellt das Minimum für den Nahverkehrsplan dar. 22 % werden angestrebt. Um diesen Anstieg von 2 % zu erreichen sollen konkrete Umsetzungsmöglichkeiten (einschließlich Kosten) zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt werden.

 

Herr Striggow erfragt, um welchen Beschluss es sich im Jahr 2016 gehandelt hat. Frau Schröder antwortet, dass 2016 der Aufstellungsbeschluss gefasst worden ist. Mit einem finalen Beschluss des Nahverkehrsplans ist im Jahr 2021 - nach einer umfassenden Bürgerbeteiligung - zu rechnen.

 

Herr Engelmann sagt, dass die Stadt-Umland-Beziehung sehr wichtig ist. Ein gut ausgebauter ÖPNV in der Stadt wird so auch vermehrt Personen aus dem Umland anziehen. Zudem sei ein Bekenntnis der Bürgerschaft zu einem höheren Model Split-Anteil nicht schädlich. Frau Schröder weist noch einmal darauf hin, dass eine entsprechende Entscheidung erst zu einem späteren Zeitpunkt zu treffen ist.

 

Herr Bleis befürwortet die Festsetzung des Modal Split-Anteils von 20 %. Das entspricht auch der Zielsetzung der RSAG bis zum Jahr 2030. Aktuell liegt der Anteil bei 17 %.

 

Herr Loba merkt an, dass hier eine Entscheidung getroffen werden soll ohne die finanziellen Auswirkungen im Detail zu kennen. Herr Striggow folgt der Argumentation. Die Benennung eines Anteils ist ohne Kenntnisse der Finanzen nicht sinnvoll.

 

Herr Pöker weist darauf hin, dass es sich bei dem Antrag lediglich um eine Zielsetzung handeln kann. Zudem gilt der Beschluss nur für das Stadtgebiet.

 

Herr Kröger gibt zu bedenken, dass ein Ausbau des Radwegenetzes immer auch eine weitere Versiegelung nach sich zieht. Aus diesem Grund sollte der ÖPNV gestärkt werden. Herr Kröger unterstützt daher den Änderungsantrag.

 

Herr Engelmann sagt, dass der Änderungsantrag trotz der zum aktuellen Stand noch unklaren finanziellen Auswirkungen gestellt werden kann. Dies kann dann im Rahmen der Haushaltsdiskussion behandelt werden.

 

Herr Porst erfragt, mit welcher Modal Split-Prozentzahl für den öffentlichen Nahverkehr die Fortschreibung des Nahverkehrsplans untersucht wird. Frau Schröder informiert, dass auf der Grundlage des bereits gefassten Beschlusses zum MOPZ ein Anteil von 18 % und 22 % untersucht wird, durch den Änderungsantrag sind es schließlich 20% und 22 %.

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Abstimmung über den Änderungsantrag:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

4

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

 

Abstimmung über die Beschlussvorlage:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage