22.01.2020 - 3.1 Manuela Semder (Einwohnerin der Hanse- und Univ...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Wortprotokoll

 

Frau Semder gibt einen Einblick in die tägliche Arbeit der Kindertagespflegepersonen und legt deren Sorgen und Nöte im Zusammenhang mit einer unzureichenden Finanzierung (Pauschalen) seitens der Stadt dieses Betreuungsangebotes dar.
Weiter führt sie aus, dass für eine Erhöhung der Pauschalen die Stadt aber zunächst ein Urteil des OVG Greifswald zu Klagen von Rostocker Tagespflegepersonen im Zusammenhang mit der Finanzierung dieses Betreuungsangebotes abwarten wolle , um Rechtssicherheit in dieser Angelegenheit zu bekommen, obwohl in einem Schweriner Urteil zur gleichen Angelegenheit schon entschieden wurde.
Sie hinterfragt, warum ein Urteil für Rostock, dem Schweriner Urteil ebenbürtig, angezweifelt wird.
Auch möchte sie wissen, ob es dann als rechtssicher anerkannt werden wird, wenn die klagenden Rostocker Tagespflegepersonen ein ebenbürtiges Urteil, wie die Schweriner erhalten oder ob es zu weiteren Klagen kommen muss.
Eine weitere Frage ist, welchen Plan die Fraktionen haben, um die noch vorhandenen Betreuungsangebote dieser Art zu erhalten.
 

 

Frau Kröger und Herr Dr. Nitzsche informieren, dass die Fraktion DIE LINKE.PARTEI den Ausschüssen folgt, das Urteil abzuwarten, um Rechtssicherheit zu haben.


Frau Dr. Bachmann sieht keine Notwendigkeit des Abwartens.

 

Herr Eichhorn nimmt Stellung und führt aus, dass zur Qualitätssicherung auch gehört, dass die Sachkosten entsprechend bezahlt werden (z.B. für geeignetes Kinderspielzeug).
Er sieht es als Armutszeugnis - auch für die Bürgerschaft - an, dass hier keine auskömmliche Finanzierung der Kindertagespflege erfolgt und dass Herr Senator Bockhahn Frau Semder keine Antwort gibt.
 

 

Anschließend nimmt Herr Senator Bockhahn Stellung und erklärt, dass er die Wortmeldungen abwarten wollte, damit er in einem Redebeitrag antworten kann.

Er informiert, dass zu der von Frau Semder angesprochenen Thematik bereits Schriftverkehr gelaufen ist und Frau Semder dazu eine Antwort erhalten hat.
Er weist noch einmal darauf hin, dass eine neue Festlegung zu den Entgelten rechtskonform und gesetzesfest sein muss, es aber dazu noch keine Klarheit gibt, da im anhängigen Rechtsstreit noch kein Urteil ergangen ist.
In Bezug auf das angesprochene Urteil im Verfahren gegen Schwerin legt er dar, dass noch keine schriftliche Urteilsbegründung vorliegt und aufgrund dessen auch noch nicht genau abgeleitet werden kann, was hinsichtlich der Aufstellung einer neuen Gebührensatzung zu berücksichtigen ist.
Weiter merkt er an, dass die Sachkosten, die in der Hanse- und Universitätsstadt im Zusammenhang mit den Betreuungsangeboten gezahlt werden, als angemessen gelten können, weil sie im Vergleich zu denen für Kindertagesstätten sind.

 

Herr Eisfeld weist darauf hin, dass Tagespflegepersonen die Möglichkeit haben, eine individuelle Nachverhandlung der Pauschalen zu beantragen bis zur neuen rechtssicheren Regelung.

 

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