16.01.2020 - 5.2 Bebauungsplan Nr. 09.W.190 für das "Wohngebiet ...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Wortprotokoll

Herr Millahn stellt die Beschlussvorlage vor und erläutert kurz die eingereichten Stellungnahmen. Bezüglich des Änderungsantrags stellt er fest, dass in der aktuellen Satzung die Einordnung eines separaten Radwegs nicht möglich ist. Demzufolge müssten bei einer Zustimmung zum Änderungsantrag eine Überarbeitung sowie ein eingeschränktes Beteiligungsverfahren stattfinden. Mit der erneuten Vorlage eines Abwägungs- und Satzungsbeschlusses ist etwa im 3. Quartal 2020 zu rechnen. Er führt weiterhin aus, dass es aufgrund des berechneten Verkehrsaufkommens keine Veranlassung für separat geführte Radwege gibt. Für den Bebauungsplan wurde maximal 50 Pkw/h berechnet. Ein separater Radweg ist ab etwa 400 Pkw/h oder bei einer besonderen Gefahrensituation erforderlich. In einer 30 km/h-Zone in einem Wohngebiet sei eine Trennung zudem unzulässig.

 

Frau Pittasch führt den Radentscheid an, in dem getrennte Radwege gefordert werden. An dieser Stelle sollte begonnen werden, sich nach diesen Vorgaben zu richten.

 

Frau Krönert merkt an, dass das Problem des Änderungsantrages darin besteht, dass dadurch eine weitere Versiegelung sowie eine weitere Verzögerung des Planverfahrens erfolgen. Für die Sicherheit des Radverkehrs sollten andere verkehrsrechtliche oder bauliche Möglichkeiten herangezogen werden.

 

Herr Engelmann befürwortet, dass das Wohngebiet einschließlich ÖPNV-Anbindung (Bus) geplant wurde. Dennoch muss dieses auch zukunftsfähig gestaltet werden. Es sollte vermieden werden, dass Radfahrer auf den Gehwegen fahren.

 

Herr Pöker sagt, dass der Bebauungsplan bereits einen weiten Vorlauf hatte. Die Schaffung von neuen Rahmenbedingungen würde das Verfahren verzögern. Aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens stimmt er für die Schaffung von Baurecht.

 

Frau Schröder erklärt, dass Kinder bis zu 10 Jahren auf dem Gehweg fahren dürfen. Die maximale Verkehrsmenge ist als sehr gering einzustufen, der Radverkehr gilt mit der aktuellen Planung als gesichert. Sie weist darauf hin, dass eine zusätzliche Versiegelung dem Beschluss zum Klimanotstand widerspricht. Zudem beziehen die Ziele des Radentscheids auf weitaus höhere Verkehrsmengen.

 

Frau Pittasch erkundigt sich, ob es Änderungsmöglichkeiten im Rahmen der Satzung gibt. Herr Müller zeigt auf, dass ein Radweg auf den Grünflächen "nachgerüstet" werden könnte.

 

Herr Millahn fügt hinzu, dass sowohl die WIRO als auch der WWAV bereit für die Erschließung des Wohngebietes sind und auf einen entsprechenden Satzungsbeschluss  der Bürgerschaft warten.

 

Herr Porst sieht kein Problem darin, den Radverkehr auf der Straße zu führen. Stattdessen zweifelt er die Einhaltung von 30 km/h an.

 

Herr Schulz schlägt den Ausbau des Weges nach Biestow als Geh- und Radweg vor, ggf. auch für den Straßenverkehr. Herr Müller antwortet, dass ein Geh- und Radweg nach Biestow durchaus wichtig wäre. Im Bebauungsplangebiet besteht allerdings kein Durchgangsverkehr. Ein breiter Radweg parallel zur Satower Straße existiert bereits.

 

Herr Kröger sagt, dass der Bebauungsplan nicht perfekt ist. Es spricht sich dennoch gegen den Änderungsantrag aus.

 

Frau Krönert stellt einen Vorschlag für einen Änderungsantrag vor, der die Satzung nicht gefährdet. Die Ausschussmitglieder einigen sich darauf, dass dieser durch die Fraktionen eingebracht werden sollte. Herr Engelmann schlägt vor, dass es sich dabei um einen Antrag und nicht um einen Änderungsantrag handeln sollte.

 

Herr Pöker sieht das Problem nicht im Radverkehr innerhalb des Wohngebietes, sondern in der Vernetzung der Wohngebiete untereinander.

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Die Abstimmung zur Beschlussvorlage  Nr. 2019/BV/0407 entfällt, da dem Änderungsantrag Nr. 2019/BV/0407-01 (ÄA) zugestimmt wurde. Aufgrund der nun vorzunehmenden Änderungen im Bebauungsplan ist ein Abwägungs- und Satzungsbeschluss aktuell nicht möglich.

 

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Anlagen zur Vorlage