04.12.2019 - 7.2 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt R...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss Nr. 2019/BV/0549:

 

Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Änderung §§ 5 Abs. 1 und 5; 6 Abs. 4 Ziff. 1 und 2 sowie Regelungen
zur Aufwandsentschädigung Anlage 4

 

In der Tabelle des § 5 Abs. 1 wird in der letzten Zeile der ersten Spalte die Bezeichnung des Betriebsausschusses um den Zusatz „Hanse- und Universitätsstadt Rostock" ergänzt.

 

§ 5 Abs. 5. erhält folgende Fassung:

 

Der Betriebsausschussr den „Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und
-entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock" entscheidet in Angelegenheiten des Eigenbetriebes. Art und Umfang der Entscheidungsbefugnisse des Betriebsausschusses und der Betriebsleitung regelt die Eigenbetriebssatzung.

 

In § 6 Abs. 4 wird in Nummer 1 und 2 der Begriff „Ausgaben" durch die Bezeichnung „Aufwendungen und Auszahlungen" ersetzt.

 

Die Anlage 4 der Hauptsatzung wird durch beigefügte Anlage 1 ersetzt.

 

Anlagen:

- Änderung der Aufwandsentschädigungen,

- Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (wird nach
Fertigstellung beigefügt)

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

(mit mehr als 27 Stimmen)

Abgelehnt

 

 

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Realisierung:

Dieser Beschluss wurde am 18.12.2019 mit Veröff. im Städt. Anzeiger erfüllt.

 

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Anlagen zur Vorlage