04.12.2019 - 11.9 Bebauungsplan Nr. 15.WA.202 "Ballastweg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V nicht angezeigt wurde.

 

 

Nach Wortmeldungen von Herrn Porst und Herrn Peters nimmt Frau Dr. Bachmann zur Angelegenheit Stellung.
 

Auf Antrag von Herrn Peters erfolgt die wortwörtliche Aufnahme des (wesentlichen) Inhalts der vorherigen Stellungnahme von Frau Dr. Bachmann wie folgt in diese Niederschrift:

 

- „Gut zurück zur Sachlichkeit, weg von der Ideologie. Gucken Sie sich an: Sachverhalt letzter Satz, erinnern sich an den Kiefernweg, was steht hier. Ein B-Plan entwickelt sich aus dem Flächennutzungsplan. Haben wir hier auch wieder nicht. Das führte beim Kiefernweg zu Klagen, das ist leider so. 
Wenn Sie das beschließen, wird es Klagen geben, es gibt genug Bürger, die unterschrieben haben. Das dauert dann noch länger. Erste Instanz, zweite Instanz, ein Jahr, zwei Jahre, vielleicht auch drei Jahre, keine Ahnung.

 

- Das heißt, wenn ich tatsächlich etwas beschleunigen will, dann mache ich es gründlich und ordentlich. Und dann stimme ich zu, dass wir es nicht im beschleunigten Verfahren machen, weil allein, gucken Sie sich die Stellungnahme des BUND an, das heißt, die haben das Recht auf Verbandsklage. Das heißt, Sie laufen hier Gefahr, wenn Sie das in dieser Art und Weise machen, dass es dann gestoppt wird.

 

- Und ich gebe noch mal zu bedenken, wir machen hier nicht nur Aufstellung; diesen Fehler haben wir viele Jahre gemacht. Wir geben hier auch unsere Zustimmung zu den Grundzügen der Planung. Und aus diesem Grunde muss das korrekt erfolgen und wir werden auch in diesem Fall den Änderungsanträgen zustimmen und ansonsten können wir hier nur ablehnen.

 

- Und wie gesagt, der große Unterschied zum Vorhergenden (Beschlussvorlage Nr. 2019/BV/0355) ist, der Flächennutzungsplan sagt Grünfläche. Vorher sagte der Flächennutzungsplan Wohnfläche, ein himmelweiter Unterschied.“

 

 

 

Herr Müller (Leiter des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft) spricht sich gegen die Änderungsanträge Nr. 2019/BV/0361-01 (ÄA) und Nr. 2019/BV/0361-02 (ÄA) aus.

 


Von der Beratung und Beschlussfassung wurde kein Mitglied der Bürgerschaft ungerechtfertigt ausgeschlossen.

 

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Beschluss:

 

1. Für eine im Stadtteil Gehlsdorf gelegene ca. 1,55 Hektar große Fläche, begrenzt:

 

- im Norden:

entlang der nördlichen Grenze der Flurstücke 397/14 und 397/8 (Flur 1,
Gemarkung Gehlsdorf) angrenzend an die Baugrundstücke der Straße Evertsche Gärtnerei,

- im Osten:

durch die Straßenbegrenzungslinie des Ballastweges sowie durch die
östlichen Grenzen der Flurstücke 397/8 und 397/3 (Flur 1, Gemarkung
Gehlsdorf), welche an die Baugrundstücke des Ballastweges 4 - 6 angrenzen,

- im den:

durch die Uferpromenade entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 397/3 (Flur 1, Gemarkung Gehlsdorf),

- im Westen:

durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 397/14, 397/8, 397/4 und 397/3 (Flur 1, Gemarkung Gehlsdorf), angrenzend an die Baugrundstücke des Blockweges,

 

soll gemäß § 2 (1) Satz 1 BauGB der Bebauungsplan Nr. 15.WA.202 „Ballastweg" aufgestellt werden. Dabei wird ein Teilbereich des rechtskräftigen B-Plans Nr. 15.WA.119 „Warnowgarten" überplant (siehe Anlage 1).

 

Planungsziel ist die Schaffung von Wohnraum auf Flächen, welche derzeit planungsrechtlich dem Außenbereich zugeordnet sind.

 

2. Nach Einführung der BauGB-Novelle vom Mai 2017 sind für die Fläche die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Anwendbarkeit des §13b BauGB - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren - erfüllt. Demnach und gemäß § 13 b BauGB i.V.m. 13a und 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Hierbei wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Anlage:

Übersichtsplan zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15.WA.202 „Ballastweg“

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

25

Dagegen:

22

Enthaltungen:

2

 

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Realisierung:

 

Mit Bekanntmachung vom 06.04.2021 bis 14.05.2021 erfüllt.

 

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Anlagen zur Vorlage