04.12.2019 - 11.8 Bebauungsplan Nr. 15.W.201 "Wohngebiet Neue Huf...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V nicht angezeigt wurde.

 

 

Herr Müller (Leiter des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft) nimmt ablehnend zu den Änderungsanträgen Nr. 2019/BV/0355-01 (ÄA) und Nr. 2019/BV/0355-02 (ÄA) Stellung.

 

 

Von der Beratung und Beschlussfassung wurde kein Mitglied der Bürgerschaft ungerechtfertigt ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag:

 

1. Für eine im Stadtteil Gehlsdorf gelegene ca. 4 Hektar große Fläche, begrenzt:

 

- im Süden:

durch den öffentlich gewidmeten Weg „Langenort Hufe" einschließlich

Kreuzungsbereich Fedor-Schuchardt-Straße,

- im Westen:

entlang der Grenze des Flurstücks 11/17 (Flur 1, Gemarkung Gehlsdorf)
zwischen der Fedor-Schuchardt-Straße und dem Weg „De Drift",

- im Norden:

entlang der Grenze des Flurstücks 11/17 (Flur 1, Gemarkung Gehlsdorf)

parallel zum Weg „Langenort Hufe" mit einer Tiefe von ca. 185 Metern,

- im Osten

entlang der Grenze des Flurstücks 11/17 (Flur 1, Gemarkung Gehlsdorf)
in Verlängerung des südlich angrenzenden Baugebietes

 

(Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 1)

 

soll gemäß § 2 (1) Satz 1 BauGB der Bebauungsplan Nr. 15.W.201 „Wohngebiet Neue Hufe,
Langenort" aufgestellt werden.
Planungsziel ist die Schaffung von Wohnraum auf Flächen, welche derzeit planungsrechtlich dem Außenbereich zugeordnet sind.

 

2. Nach Einführung der BauGB-Novelle vom Mai 2017 sind für die Fläche die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Anwendbarkeit des §13b BauGB - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren - erfüllt.
Demnach und gemäß § 13 b BauGB i. V. m. 13a und 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Hierbei wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 


Beschluss Nr. 2019/BV/0355:

 

1. Für eine im Stadtteil Gehlsdorf gelegene ca. 4 Hektar große Fläche, begrenzt:

 

- im Süden:

durch den öffentlich gewidmeten Weg „Langenort Hufe" einschließlich

Kreuzungsbereich Fedor-Schuchardt-Straße,

- im Westen:

entlang der Grenze des Flurstücks 11/17 (Flur 1, Gemarkung Gehlsdorf)
zwischen der Fedor-Schuchardt-Straße und dem Weg „De Drift",

- im Norden:

entlang der Grenze des Flurstücks 11/17 (Flur 1, Gemarkung Gehlsdorf)

parallel zum Weg „Langenort Hufe" mit einer Tiefe von ca. 185 Metern,

- im Osten

entlang der Grenze des Flurstücks 11/17 (Flur 1, Gemarkung Gehlsdorf)
in Verlängerung des südlich angrenzenden Baugebietes

 

(Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 1)

 

soll gemäß § 2 (1) Satz 1 BauGB der Bebauungsplan Nr. 15.W.201 „Wohngebiet Neue Hufe,
Langenort" aufgestellt werden.
Planungsziel ist die Schaffung von Wohnraum auf Flächen, welche derzeit planungsrechtlich dem Außenbereich zugeordnet sind.

 

 

2. Zur wirksamen Schaffung von Wohnraum ist flächensparendes Bauen vorzusehen.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Anlage:

Übersichtsplan zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15.W.201 „Wohngebiet Neue Hufe, Langenort, Abgrenzung des Geltungsbereiches

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

43

Dagegen:

  5

Enthaltungen:

  1