04.12.2019 - 9.4 Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE.PARTEI, BÜ...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

ÖPNV

 

Zum Vorschlag der Präsidentin, eine gemeinsame Beratung mit getrennter Beschlussfassung zu den nachfolgenden Punkten 9.4 und 9.5 durchzuführen, gibt es keine gegenteiligen Auffassungen durch die Mitglieder der Bürgerschaft und es wird so verfahren.

 

 

Nach Begründungen zu den Angelegenheiten durch Frau Kröger und Herrn Eisfeld erfolgt die bereits unter TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Anträge/Geschäftsordnungsanträge, bestätigte Anhörung von Herrn Bleis (Vorstand Markt und Technik der RSAG).

 

Herr Bleis gibt mit Bezug auf die bisherige und ggf. zukünftige Entwicklung des Straßenbahn­netzes in Rostock nähere Erläuterungen zur Angelegenheit und informiert, dass 40 Anfang der 1990er Jahre angeschaffte, mit Niederflurtechnik ausgerüstete Straßenbahnen in fünf Jahren das Ende ihrer 30-jährigen Nutzungsdauer erreichen.

 

Es steht nun eine Investition von 120. Mio. EUR an, um für weitere 30 Jahre hochwertige, zuverlässige und klimaneutrale Mobilität in Rostock zu sichern.
Die RSAG hat sowohl aus technischer als auch aus ökonomischer Sicht verschiedene Varianten betrachtet und die Fahrzeugflotte gründlich untersucht. Im Ergebnis spricht alles dafür, die Beschaffung von 39 neuen Niederflurzügen verteilt über einige Jahre in einem Prozess durchzuführen.

 

Eine Instandhaltung der veralteten und verschlissenen Fahrzeuge ist nicht wirtschaftlich und würde voraussichtlich 1,5 Mio. EUR pro Straßenbahn kosten, um sie dann noch weitere 10 Jahre einsetzen zu können.
Hinzu kommt das Risiko der Wiederzulassung nach kompletter Erneuerung der Steuer- und Antriebstechnik.

 

Der Bund wird in den nächsten Jahren u. a. in Netzerweiterungen investieren. Somit könnte auch das Rostocker Straßenbahnnetz zukünftig erneut erweitert werden.
Die Finanzierung der Fahrzeuge für den ÖPNV ist Angelegenheit von Land und Kommunen.
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Mecklenburg-Vorpommern noch kein Förderprogramm und keine verfügbaren Mittel für Straßenbahnen. Es ist deshalb wichtig, dass Stadt und RSAG das Land in die Pflicht nehmen, um gemeinsam nach einem Weg der Finanzie­rung zu suchen.

 

Weiterhin informiert Herr Bleis, dass selbstverständlich auch der Einsatz neuer Technologien, z.B. ein zukünftiger Einsatz autonomer Fahrzeuge (Shuttles) geprüft wird und ggf. ein erster Testbetrieb z. B. im Stadthafen durchgeführt werden könnte.
Aber ein Einsatz solcher Fahrzeuge wird nicht in den nächsten 10 Jahren erfolgen können.

 

 

Der Oberbürgermeister nimmt Stellung und stellt klar, dass er den Neukauf von Bahnen nicht verzögern oder stoppen will.
Aber er hat, ausgehend von dem in 5 Jahren anstehenden Nutzungsende der derzeit genutzten Straßenbahnen und einem Gesamtinvestitionsvolumen von 120 Mio. EUR (bei einem Eigenanteil von ca. 30 Mio. EUR über Fremdkapital) für die Neubeschaffung von Bahnen mit einer 30-jähri­gen Nutzungsdauer ein weiteres Nachdenken, das Vorliegen einer zukunftsorientierten und nachhaltigen Strategie mit weiteren gründlichen Betrachtungen angesprochen, in der es neben der Frage der Finanzierung über Eigenmittel/Fremdmittel vor allem auch um Zukunft/Ausbau der städtischen Mobilität, Pendlerverkehr, bessere Taktung der Fahrten, die Erweiterung des Schienennetzes, eventuelle Etablierung einer Stadtbahn im Kontext zur gesamten Stadt­entwicklung gehen soll.

 


 

TOP 9.4

Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE.PARTEI, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Rostocker Bund/ Freie Wähler und Anette Niemeyer (Aufbruch 09)
Finanzierung der Neubeschaffung von Straßenbahnen für die RSAG
Vorlage: 2019/AN/0456

 

Zu einem Geschäftsordnungsantrag von Herrn Dr. Wandschneider-Kastell auf punktweise Abstimmung zum Änderungsantrag Nr. 2019/AN/0456-01 (ÄA) gibt es keine gegenteiligen Auffassungen durch die Mitglieder der Bürgerschaft.

 

 

Die Abstimmung der Änderungsanträge erfolgt in folgender Reihenfolge:

 

1. Nr. 2019/AN/0456-03 (ÄA),

2. Nr. 2019/AN/0456-01 (ÄA) (punktweise).

 

Reduzieren

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der RSAG bis Ende des 1. Quartals 2020 ein Konzept zur Gesamtfinanzierung zu entwickeln, das den Ersatz und die Inbetriebnahme von 39 Straßenbahnen in den Jahren 2024 -2027 absichert. Die RSAG erbringt einen Eigenanteil von ca. 25 % der Gesamtfinanzierung.

 

Zur Finanzierung der übrigen ca. 75 % sind schnellst möglich Verhandlungen mit der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern aufzunehmen, um öffentliche Zuwendungen für dieses Vorhaben ab dem Jahr 2022 ff. zu erhalten. Gleichzeitig ist auch eine Förderung durch EU und Bund zu prüfen.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2019/AN/0456-03 (ÄA) (s. TOP 9.4.3)
entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2019/AN/0456:

 

Erarbeitung eines Konzeptes zur Gesamtfinanzierung der Ersatzbeschaffung bzw. Grundinstandsetzung von Straßenbahnen für die RSAG

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der RSAG bis Ende des 1. Quartal 2020 ein Konzept zur Gesamtfinanzierung zu entwickeln, das sowohl den Ersatz als auch die Mög­lichkeiten einer Grundinstandsetzung von bis zu 39 Straßenbahnen in den Jahren 2024-2027 prüft und bewertet sowie die Auswirkungen auf den Investitions- und Finanzhaushalt der Hanse-und Universitätsstadt Rostock darstellt.

 

Die RSAG ist mit Fremdkapital in der Lage, einen Eigenanteil von ca. 30 Millionen zu leisten.

 

Zur Finanzierung der übrigen Anteile sind schnellst möglich Verhandlungen mit der Landes­regierung Mecklenburg-Vorpommern aufzunehmen, um öffentliche Zuwendungen für dieses Vorhaben ab dem Jahr 2022 ff. zu erhalten.
Gleichzeitig ist auch eine Förderung durch EU und Bund zu prüfen.

 

Weiterhin sind alternative Finanzierungen zu prüfen.

 

Reduzieren

Realisierung:

 

Erfüllt mit Beschluss Nr. 2020/BV/1699 vom 02.12.2020.