06.11.2019 - 8.16 Stefan Treichel (AfD-Fraktion-Rostock...

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Beschluss:

 

Die 7. Rostocker Bürgerschaft möge beschließen:

 

Die Oberverwaltung / Der Oberbürgermeister möge an alle in der Hanse- und Universitäts­stadt bekannten Moscheevereine, insbesondere Rostocker Moschee „Der Islamische Bund in Rostock e.V." per Brief folgenden Fragenkatalog schicken.

Die Antworten der Moscheevereine sollen von der Stadtverwaltung auf der Rathaus-Seite im Internet als auch in gedruckter Form im Amts- und Mitteilungsblatt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock „Der Städtischer Anzeiger" allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht werden.

 

Sehr geehrte Damen und Herren der Moscheegemeinde „XY",

viele Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt sind immer wieder verunsichert darüber, wie es der Islam mit unserem Rechts-, Staats- und Freiheitsverständnis hält. Wir bitten Sie daher um Auskünfte, damit Vorurteile und Falschinterpretationen ausgeräumt werden können und wären Ihnen sehr dankbar, wenn sie auf untenstehende Fragen schriftliche Antworten geben würden.

Gerade was Aussagen der heiligen Schrift des Islams des Koran betrifft, sind viele Menschen verstört, weil viele Aussagen eklatant mit dem deutschen Grundgesetz im Widerspruch stehen.

Wir beziehen uns im Folgenden auf den Koran in der wissenschaftlich anerkannten Über­setzung von Max Henning, Reclam-Universalbibliothek Nr. 4206, Stuttgart, Ausgabe 1991.
Da stehen zum Beispiel:

„Er ist es, der seinen Gesandten mit … der Religion der Wahrheit gesandt hat, um sie über jede andere Religion siegreich zu machen." (Sure 61, Vers 9)

„Und kämpfet wider sie [die Ungläubigen] …, bis alles an Allah glaubt." (Sure 8, Vers 39)

„Sie [die Gläubigen] sollen kämpfen in Allahs Weg und töten und getötet werden." (Sure 9, Vers 111)

„Siehe, schlimmer als das Vieh sind bei Allah die Ungläubigen." (Sure 8 Vers 55)

„Siehe, die Ungläubigen vom Volk der Schrift [d.h. Christen und Juden] … Sie sind die schlechtesten der Geschöpfe." (Sure 98, Vers 6)

„Sind aber die heiligen Monate verflossen, so erschlaget die Götzendiener, wo ihr sie findet, … und lauert ihnen in jedem Hinterhalt auf." (Sure 9, Vers 5)

„Und wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Haupt, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt." (Sure 47, Vers 4)

 

„O ihr, die ihr glaubt, nehmt euch nicht die Juden und die Christen zu Freunden…" (Sure 5, 51)

„Und der Dieb und die Diebin, schneidet ihnen ihre Hände ab als Lohn für ihre Taten." (Sure 5, Vers 38)

 

Dazu hätten wir von Ihnen gerne eine schriftliche Stellungnahme.

Sind Sie bereit, die folgenden Aussagen zu unterschreiben? Falls nicht, bitten wir im Namen der Zivilgesellschaft um Angabe von Gründen.


1.              Falls Regeln des Koran, des Islams mit deutschen Gesetzen im Widerspruch stehen, gehen die deutschen Gesetze in jedem Einzelfall vor. Ja oder Nein?

2.              Frauen und Männer sind in jeder Hinsicht gleichberechtigt. Frauen dürfen sich zum Beispiel genauso wie Männer scheiden lassen und ihren Beruf selbst frei wählen. Ja oder Nein?

3.              Nichtmuslime dürfen den Koran und Mohammed öffentlich kritisieren und es karikieren. Ja oder Nein?

4.              Bestimmte Taten Mohammeds, zum Beispiel das Halten von Sklaven, der Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen und das Töten von Andersgläubigen sind aus heutiger Sicht keine nachahmenswerten, sondern verwerfliche Handlungen. Ja oder Nein?

5.              Zur Religionsfreiheit gehört auch, dass man den Islam verlassen und frei zu einer anderen Religion wechseln oder offen ungläubig werden darf. Ja oder Nein?

6.              Zur Religionsfreiheit gehört auch, dass in liberalen Moscheen Männer und Frauen gemeinsam beten dürfen. Ja oder Nein?

7.              Gewaltanwendung ist nur zur Selbstverteidigung bzw. zur Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols erlaubt. Ja oder Nein?

8.              Auch in einem mehrheitlichen moslemischen Staat darf sich die Rechtsstellung von Juden, Christen und Atheisten nicht verschlechtern und in keiner Weise von jener der Muslime unterscheiden. Ja oder Nein?

9.              Homosexuelle haben das Recht, ihrer sexuellen Orientierung nachzugehen und dies auch öffentlich zu zeigen. Ja oder Nein?

10.              Niemand darf eine Frau zwingen oder bedrängen, ein Kopftuch zu tragen oder sich ganz oder teilweise zu verschleiern. Ja oder Nein?

Haben Sie etwas dagegen, dass wir Ihre Antworten im Internet oder gedruckt veröffentlichen? Falls ja, warum?

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

 

Abgelehnt

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