06.11.2019 - 7.21 Nachwahl einer Stellvertreterin oder eines Stel...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

TOP 7.21 und 7.22

 

Gemäß § 32 Absatz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt die Besetzung der Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

 

Nach § 32 Absatz 1 KV M-V erfolgen die Wahlen durch Handzeichen, auf Antrag eines Gemeindevertreters wird geheim abgestimmt.

 

Es werden die Dafürstimmen und die Enthaltungen abgefragt.

 

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Beschluss Nr. 2019/BV/0411              (- nach Feststellen der Stimmen für die Wahlvorschlags-
  liste/Änderungsantrag (ÄA) und Bekanntgabe der Sitz-
  verteilung):

 

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wählt eine Stellvertreterin für die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Region Rostock nach:

 

für die AfD-Fraktion - Rostock:                            Iris Drenkhahn

 

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