22.10.2019 - 7.2 Bebauungsplan Nr. 15.W.201 "Wohngebiet Neue Huf...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Herr Maronde, Amt für Stadtplanung erläutert die Beschlussvorlage:

  • in der Stadt Rostock gibt es einen großen nicht gedeckten Bedarf an Grundstücken für Einfamilien- und Reihenhäuser
  • hier ist die Bereitstellung solcher Grundstücke für ca. 40 Häuser geplant
  • Gesamt B-Plan Fläche ca. 4 Hektar
  • Fläche ist derzeit dem Außenbereich zugeordnet
  • r diese Fläche die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Anwendbarkeit des 3 13 b BauGB erfüllt
  • der B-Plan wird in einem beschleunigten Verfahren aufgestellt
  • hierbei wird von der Umweltprüfung nach § 2, Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a usw. abgesehen
  • unmittelbar angrenzend befinden sich schützenswerte Biotope und Waldflächen und weitere wertvolle Baumbestände
  • es gibt teils komplizierte Bodenverhältnisse hinsichtlich der Versickerung des Niederschlagswassers
  • durch das Amt für Verkehrsanlagen wurde berechnet, dass das Verkehrsaufkommen ca. 18 bis 20 Kfz. pro Stunde sein wird das bestehende Verkehrsnetz kann diese Menge aufnehmen
  • das bestehende Straßennetz kann durchaus noch weiteren Verkehr aufnehmen lt. Prognose des Amtes für Verkehrsanlagen, die bisher immer zutreffend waren
  • Voraussetzung für das beschleunigte Verfahren ist, dass bis zum 31.12.2019 das Verfahren durch einen Aufstellungsbeschluss förmlich eingeleitet wird und der Satzungsbeschluss bis zum 31.12.2021 gefasst werden muss
  • es gibt eine riesige Nachfrage nach solchen Baugrundstücken
  • alle Ämter der Stadtverwaltung sind bei der Erarbeitung von B-Plänen einbezogen

 

Herr Massenthe:

  • seit mehr als 3 Jahren gibt es intensive Bemühungen des Ortsbeirates hinsichtlich der dringlichen Umsetzung des Ausbaus der Rostocker Straße/des Melkweges mit Anbindung bis Langenort
  • durch das Amt für Stadtplanung wurden verschiedene Trassenvarianten im OBR vorgestellt es gibt auch Vorzugsvarianten
  • aber weiter ist hier nichts passiert
  • weiterhin wurde von Seiten der Stadtplanung immer wieder darauf abgestellt, dass die Bebauung weiterer Flächen in diesem Bereich zu dicht an den Hafen heranrückt und dessen Entwicklung blockieren könnte
  • bevor es weitere Planungen für noch mehr Wohngebiete in Gehlsdorf gibt, muss zuerst die Verkehrsproblematik in Angriff genommen werden der Verkehrsstau muss aus Gehlsdorf raus

 

Diskussion:

  • auch diese prognostizierte Fahrzeuganzahl belastet den Straßenverkehr
  • die einzige Buslinie ist immer weiter ausgedünnt worden
  • die Petersdorfer Straße ist auch in einem desolaten Zustand und hat außerdem weder Radweg noch Gehweg
  • am Wochenende sind Langenort und Krummendorf vom ÖPNV abgeschnitten
  • die weitere Infrastruktur (Schule, KITA, Hort) ist nicht ausreichend vorhanden
  • die Versickerungsmöglichkeiten für Oberflächenwasser sind bereits jetzt nicht ausreichend
  • bei Starkregen stehen weite Flächen und ganze Straßenabschnitte unter Wasser
  • Ein Radwegenetz in diesem Bereich (Langenort + ehem. Marinegelände) ist nicht vorhanden
  • hier muss eine grundsätzliche Entwicklung der Infrastruktur für die Zukunft geplant werden
  • das Hafenforum wird seit 2 Jahren verschoben hier müssen endlich neue Zeichen gesetzt werden
  • die gesamte rechte Seite nach Krummendorf könnte bebaut werden

 

Herr Westphal:

  • ist seit 1994 Ortsamtsleiter und seit dieser Zeit gibt es regelmäßig Diskussionen zur Verkehrsproblematik
  • chte sich dieser Diskussion anschließen
  • es gibt nur die eine Verbindung Pressentinstr.-Fahrstr. Gehlsheimer Str. durch Gehlsdorf
  • auch wenn es rein rechnerisch richtig ist, dass hier weitere Verkehre aufgenommen werden können ist diese nur die Theorie, denn es gibt kein Verkehrsnetz nur eine Verkehrslinie
  • wenn diese Verkehrslinie an einer Stell unterbrochen wird, ob bei Bäcker, durch Großpfützen, einen Unfall... dann geht in Gehlsdorf nichts mehr
  • deshalb ist der netzförmige Ausbau der Straßensystems notwendig
  • die Stadt braucht weiteren Wohnraum auf neue Flächen aber auch als Verdichtung bestehenden Wohngebiete
  • r Gehlsdorf heißt dies dringend: Ausbau der Rostocker Straße und Melkweg um die neuen Wohngebiete bauen zu können
  • es aber nicht nur der Verkehr, sondern auch die ganze Infrastruktur die ausgebaut werden muss
  • Ausbau der Fährverbindung, des ÖPNV darauf wird seit Jahren gewartet ganz wichtig ist hier auch der Ausbau des Kirchenplatzes mit angrenzenden Flächen

 

 

Herr Jäger, Vors. des OBR-Bauausschusses:

 

Der Bauausschuss der Ortsbeirates Gehlsdorf/Nordost empfiehlt: Ablehnung

 

Herr Massenthe verweist darauf, dass jedes Ortsbeiratsmitglied frei in seiner Entscheidung bei der Abstimmung ist.

 

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Beschlussvorschlag:

 

1. Für eine im Stadtteil Gehlsdorf gelegene ca. 4 Hektar große Fläche, begrenzt:

im Süden:durch den öffentlich gewidmeten Weg „Langenort Hufe“ einschließlich

Kreuzungsbereich Fedor-Schuchardt-Straße,

im Westen:entlang der Grenze des Flurstücks 11/17 (Flur 1, Gemarkung Gehlsdorf)

zwischen der Fedor-Schuchardt-Straße und dem Weg „De Drift“,

im Norden:entlang der Grenze des Flurstücks 11/17 (Flur 1, Gemarkung Gehlsdorf)

parallel zum Weg „Langenort Hufe“ mit einer Tiefe von ca. 185 Metern,

im Osten:entlang der Grenze des Flurstücks 11/17 (Flur 1, Gemarkung Gehlsdorf) in

Verlängerung des südlich angrenzenden Baugebietes

 

(Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 1)

 

soll gemäß § 2 (1) Satz 1 BauGB der Bebauungsplan Nr. 15.W.201 „Wohngebiet Neue Hufe, Langenort“ aufgestellt werden.

Planungsziel ist die Schaffung von Wohnraum auf Flächen, welche derzeit planungsrechtlich dem Außenbereich zugeordnet sind.

 

2. Nach Einführung der BauGB-Novelle vom Mai 2017 sind für die Fläche die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Anwendbarkeit des §13b BauGB - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren - erfüllt. Demnach und gemäß § 13 b BauGB i. V. m. 13a und 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Hierbei wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

2

 

 

 

Dagegen:

4

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

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