13.03.2019 - 8 Verwendung des Budgets Ortsbeiräte

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Wortprotokoll

 

Frau Bornstein informiert über den Sachstand zur Bearbeitung der Zuwendungsanträge und zu ergänzenden Hinweise

 

Das Rechnungsprüfungsamt weist auf folgende Sachverhalte hin:

 

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch o.g. Ausgaben aus dem OBR-Budget zu bezahlen.

Kosten für die Bewirtung von OBR-Mitgliedern sind der persönlichen Lebensführung zu zu-rechnen. Für Sommerfeste, Weihnachtsfeiern und ähnliche Veranstaltungen kommt eine finanzielle Unterstützung aus kommunalen Haushaltsmitteln ebenfalls nicht in Betracht.

Präsente für Repräsentationsrechte entstehen nur durch die Repräsentationspflicht des Oberbürgermeisters und des Präsidenten der Bürgerschaft.

Die OBR haben keine Repräsentationspflicht. Blumenpräsente zu Geburtstagen sind nicht statthaft.

Ausgaben für Blumen u. ä. für Veranstaltungen wie Ausstellungseröffnungen, Firmenjubiläen, Neueröffnungen eines Stadtteilbegegnungszentrums o. ä. sind durch das Budget nicht gedeckt. Sie dienen nicht der Förderung der ortsteilbezogenen Maßnahmen nach der Richtlinie für OBR Pkt. 3. Hier werden kleinere ortsteilbezogene Maßnahmen aufgeführt.

Selbstorganisierte Qualifizierungsveranstaltungen und Einladungen zu weiteren Veranstaltungen für OBR-Mitglieder sind ebenfalls nicht aus dem Budget zu finanzieren

Hierfür verweist das Rechnungsprüfungsamt auf die gewährte Aufwandsentschädigung für den Vorsitzenden des OBR.

Weiterhin bittet das Rechnungsprüfungsamt auf die sparsame und wirtschaftliche Verwendung des Budgets in der Richtlinie für OBR hinzuweisen und ein Prüfungsrecht über die Verwendung der Haushaltsmittel seitens der Stadt hinzuweisen.

 

 

Die Abteilung Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten des Stadtamtes, zuständig für den Haushalt und die Bewilligung der Anträge, hat folgende ergänzenden Hinweise:

 

Mit der Antragstellung sind vorzulegen

 

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit vom Finanzamt
  • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Vereinssatzung (welche Person/ -en sind zur Antragstellung berechtigt, ggf. Vollmacht)
  • Nachweise über Einnahmen und Ausgaben, die im Kosten- u. Finanzierungsplan aufgeführt werden
  • Nachweis über die Beschlussfassung des Antrages durch den OBR.

 

 

Herr Sonnevend erläutert den Antrag auf Zuwendung für das Projekt dstern“.

Das SBZ veröffentliche viermal im Jahr die Stadtteilzeitung „dstern“. Es entstünden Kosten in Höhe von von 10.000 €hrlich r den Druck, das Layout und die Verteilung. Für die Verteilung würde lediglich eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Da die Stadtteilzeitschrift sowohl für die Südstadt, als auch für Biestow sei, würde das SBZ bei beiden Ortsbeiräten den Antrag auf anteilige Finanzierung aus dem Budget stellen. Der Ortsbeirat Südstadt hätte bereits 3.000 € bewilligt.

 

Herr Anders schlägt aufgrund der unterschiedlichen Budgetverteilung eine Minimierung der geforderten Summe auf eine proportionale Summe X vor.

 

Herr Kunze bevorzuge nachhaltige Investitionen.

 

Herr Sonnevend erinnert daran, dass im Südstern auch Ergebnisse und Informationen aus den OBR-Sitzungen veröffentlicht werden.

 

Herr Laube stellt fest, dass bisher noch kein weiterer Antrag eingegangen sei. Im April werde über das Thema nochmal gesprochen.

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