30.01.2019 - 10.8 Gründung einer Tochtergesellschaft der WIRO Woh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

1. Die Bürgerschaft beschließt die Gründung einer Tochtergesellschaft der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH: PIR Pflege in Rostock GmbH voraussichtlich zum 01.07.2019 zur Umsetzung eines ambulanten Pflegedienstes auf Basis des vorliegenden Konzeptes (Anlage 2).

 

2. Der geänderte Gesellschaftsvertrag der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH wird beschlossen (Anlage 7).

 

3. Die PIR wird von der WIRO mit einem Eigenkapital in Höhe von insgesamt 600.000,00 EUR ausgestattet, wovon 100.000,00 EUR als gezeichnetes Kapital und 500.000,00 EUR als Kapitalrücklage in der Eröffnungsbilanz bilanziert werden. 

 

4. Der Gesellschaftsvertrag der PIR Pflege in Rostock GmbH wird beschlossen (Anlage 3).

 

5. Die Gesellschaft firmiert unter dem Namen PIR Pflege in Rostock GmbH.

 

6. Der mittelfristige Wirtschaftsplan der PIR Pflege in Rostock GmbH wird beschlossen (Anlage 2).

 

Anlagen:

2 - Konzept für die Gründung eines ambulanten Pflegedienstes – Stand 30.10.2018
     einschließlich Wirtschaftsplan,
3 - Entwurf des Gesellschaftsvertrages der PIR Pflege in Rostock GmbH

7 – Neufassung Gesellschaftsvertrag der WIRO GmbH
und weitere Anlagen

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt