30.01.2019 - 8.3.4 Uwe Flachsmeyer (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DI...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.3.4
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 30.01.2019
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, als Gesellschaftervertreter der WIRO Wohnen in Rostock GmbH gegenüber der Geschäftsführung anzuweisen, dass:
1. Wohnungsverkäufe nur im Ausnahmefall erfolgen sollen,
2. Wohnungsverkäufe der WIRO vorrangig an Mieter bzw. deren Angehörige nach § 20 Abs. 5 VwVerfG erfolgen sollen. Diesen ist bei einem Verkauf zuerst ein Wohnungskauf anzubieten,
3. bei einem Verkauf von Wohnungen an sonstige Dritte folgende Kriterien zu berücksichtigen sind:
- den Mietern und ihren Angehörigen ist ein Vorkaufsrecht einzuräumen,
- Sicherung eines erhöhten Mieterschutzes durch Aufnahme einer Klausel
in den Kaufvertrag bezüglich des Verzichts auf Eigenbedarf und Kündigung
wegen mangelnder wirtschaftlicher Verwertung,
- Vorrangiger Verkauf an Genossenschaften.
- Sonstige Erwerber dürfen maximal drei Wohnungen pro Jahr von der WIRO erwerben.
Abweichungen von diesen Regelungen kann der Gesellschaftervertreter, nach vorheriger Zustimmung durch den Hauptausschuss, seine Zustimmung erteilen.