30.01.2019 - 8.3.4 Uwe Flachsmeyer (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DI...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, als Gesellschaftervertreter der WIRO Wohnen in Rostock GmbH gegenüber der Geschäftsführung anzuweisen, dass:

 

1. Wohnungsverkäufe nur im Ausnahmefall erfolgen sollen,
 

2. Wohnungsverkäufe der WIRO vorrangig an Mieter bzw. deren Angehörige nach § 20 Abs. 5 VwVerfG erfolgen sollen. Diesen ist bei einem Verkauf zuerst ein Wohnungskauf anzubieten,

 

3. bei einem Verkauf von Wohnungen an sonstige Dritte folgende Kriterien zu berücksichtigen sind:
 

- den Mietern und ihren Angehörigen ist ein Vorkaufsrecht einzuräumen,

 

- Sicherung eines erhöhten Mieterschutzes durch Aufnahme einer Klausel
in den Kaufvertrag bezüglich des Verzichts auf Eigenbedarf und Kündigung
wegen mangelnder wirtschaftlicher Verwertung,

 

- Vorrangiger Verkauf an Genossenschaften.

 

- Sonstige Erwerber dürfen maximal drei Wohnungen pro Jahr von der WIRO erwerben.

 

Abweichungen von diesen Regelungen kann der Gesellschaftervertreter, nach vorheriger Zustimmung durch den Hauptausschuss, seine Zustimmung erteilen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

23

Dagegen:

22