30.01.2019 - 8.1 Vorsitzende der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert
- Datum:
- Mi., 30.01.2019
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
- Es liegt ein Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den in der Sitzung der Bürgerschaft am 5. Dezember 2018 gefassten Beschluss vor.
- Im Falle eines Widerspruchs muss die Gemeindevertretung nach § 33 (1) KV M-V über die Angelegenheit in der nächsten Sitzung erneut beschließen.
Es erfolgt die erneute Abstimmung zur Angelegenheit.
Die Abstimmung der Änderungsanträge erfolgt in folgender Reihenfolge:
1. Nr. 2018/AN/4045-03 (ÄA),
2. Nr. 2018/AN/4045-08 (ÄA).
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ab sofort keine sachgrundlos befristeten Stellen gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG mehr auszuschreiben. Entsprechende Stellenbesetzungen sollen grundsätzlich unbefristet erfolgen.
Ausnahmeregelungen bedürfen der Zustimmung des Hauptausschusses.
Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2018/AN/4045-08 (ÄA) (s. TOP 8.1.3)
entfällt die Abstimmung zum Antrag.
Beschluss Nr. 2018/AN/4045:
Grundsätze für Personalentscheidungen
Die Bürgerschaft beschließt folgende Grundsätze für Personalentscheidungen:
1. Unbefristet im Stellenplan eingerichtete Stellen sind grundsätzlich unbefristet zu besetzen.
2. Befristet im Stellenplan eingerichtete Stellen oder unterjährig neu gebildete befristete Stellen sind grundsätzlich mit Sachgrund befristet zu besetzen; die Verwaltung soll versuchen, auch in diesen Fällen unbefristet zu besetzen.
3. Sachgrundlose Befristungen sind dem Hauptausschuss mit den regelmäßigen Informationsvorlagen zu Stellenbesetzungsverfahren mitzuteilen (bis zur Entgeltgruppe E12 TvöD); ab Entgeltgruppe 13 TVöD bedürfen sie der Zustimmung des Hauptausschusses.
4. Einmal jährlich wird im Personalausschuss die Stellenbesetzungspraxis für befristete Stellen und Einstellungen gemeinsam ausgewertet.