24.01.2019 - 5.1 Standort der Klärschlamm-Verwertungsanlage der ...

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

Herr Bräunlich und Herr Rhode erläutern verschiedene Themen bezüglich der Klärschlammverwertungsanlage mit einer PowerPoint-Präsentation.

 

Herr Matthäus spricht sich für den Bau einer Klärschlammverwertungsanlage aus, da dadurch Schadstoffe verringert werden, der Rohstoff Phosphor gewonnen wird und etwa 10 Prozent der Energiewende (regenerative Energien) realisiert werden kann. Die Anlieferungsmenge von täglich 12 LKW ist zu vernachlässigen. Eine baugleiche Anlage wurde vor zwei Jahren in Zürich in Betrieb genommen. Als ein kommunales Unternehmen besteht zudem die Chance, passgenaue Lösungen für die Kommune zu finden.

 

Frau Jahnel erfragt, welche Unternehmensstruktur die Verwertungsanlagen haben, bei denen der Rostocker Klärschlamm aktuell entsorgt wird. Herr Bräunlich antwortet, dass die Stadt ein Unternehmen mit der Entsorgung beauftragt hat, aber keinen Einfluss auf den eigentlichen Verwertungsstandort hat. Während die Anlage in Hamburg kommunal ist, handelt es sich in Leipzig und Köln um ein private Unternehmen, welche zudem keine Mono-Verwertungsanlagen bereitstellen und demnächst wegfallen. Dadurch wird sich die Marktsituation verschärfen.

 

Frau Jens möchte gern in Erfahrung bringen, ob andere Emissionen oder Risiken bestehen, wie sich die Kosten für die Bürger entwickeln werden und ob es eine Kapazitätsbegrenzung gibt. Herr Bräunlich gibt an, dass die Abgaben auf jeden Fall stabiler werden. Aktuell steigt der Preis für die Verwertung von Klärschlamm wöchentlich. Herr Rhode informiert weiterhin, dass die Kapazität der Anlage auf das Klärschlammaufkommen der Gesellschafter begrenzt ist. Ein Mitarbeiter der KKMV stellt klar, dass die Anlage Emissionen erzeugt. Deren Grenzwerte sind gesetzlich vorgeschrieben und werden eingehalten. Allerdings können die finalen Werte erst bei Inbetriebnahme bestimmt werden können. Vergleichswerte können von der Anlage in Zürich herangezogen werden. Es wird davon ausgegangen, dass die im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorgegebenen Grenzwerte deutlich unterschritten werden.

 

Frau Jens erkundigt sich, ob der Bau der Klärschlamm-Verwertungsanlage auch an ein Privatunternehmen vergeben werden könnte. Herr Matthäus erklärt, dass bei einer kommunalen Anlage beispielsweise die Energiegewinnung durch die Verbrennung wiederum der Kommune zugutekommt. Herr Bräunlich ergänzt, dass dadurch nur Abhängigkeiten geschaffen werden. Nur an diesem Standort besteht die Möglichkeit die gewonnene Energie vollständig zu nutzen.

 

Frau Dr. Bacher führt ein Gutachten an, aus welchem hervorgeht, dass Rostock der beste Standort für eine Klärschlamm-Verwertungsanlage ist. Da dieser Fakt bereits länger bekannt war, hätte die Öffentlichkeit schon viel früher über dieses Ergebnis unterrichtet werden müssen. Weiterhin erfragt sie, wie der entstehende Phosphor genutzt werden kann. Ein Mitarbeiter der KKMV erläutert, dass verschiedene Verfahren bestehen, das Phosphor zu nutzen, diese aber noch nicht im großtechnischen Maßstab erprobt wurden. Bezüglich der Veröffentlichung sagt Frau Gründel, dass es einen langwierigen Vorbereitungsprozess gegeben hat. In den Verbandsversammlungen wurde stets über den aktuellen Stand informiert.

 

Frau Krönert erkundigt sich, warum man sich gegen den Standort Überseehafen entschieden hat. Auch Herr Döring möchte wissen, warum der Standort Bramow gewählt wurde. Herr Rhode sagt, dass der Überseehafen den 4. Platz beim Standortvergleich erzielt hat. Hier besteht beispielsweise das Problem, dass keine Kläranlage vor Ort ist und keine Anbindung an das Fernwärmenetz erfolgen kann. Herr Massenthe befürwortet den vorgeschlagenen Standort der Anlage. In Rostock gibt es eine Vielzahl an Anlagen, die weitaus mehr Emissionen verursachen.

 

Herr Engelmann stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes. Ein Beschluss soll in der Ausschusssitzung am 28.02.2019 erfolgen. Der Geschäftsordnungsantrag wurde von den Mitgliedern abgelehnt.

 

 

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Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag (Vertagung):

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

3

 

 

 

Dagegen:

6

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

x

 

Abstimmung über den Antrag:

 

Eine Abstimmung zur Beschlussvorlage 2018/BV/4179 entfällt, da dem ersetzenden Änderungsantrag  2018/BV/4179-01 (ÄA) zugestimmt wurde.

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Anlagen