14.11.2018 - 10.6.2 Kristin Schröder (für den Ortsbeirat Südstadt...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zwischen dem Planungsgebiet und dem nördlich gelegenen Lindenpark zur Festsetzung einer Brückenverbindung oder Tunnelverbindung den Geltungsbereich im Teil A "Planzeichnung" der Satzung entsprechend zu erweitern.

Teile des städtischen Flurstücks 3635/17, Flur 9, Flurbezirk II sind für den künftigen nördlichen Brücken/Tunnelkopf vorzuhalten und dürfen nicht für anderweitige Zwecke veräert werden.
 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, ob diese Brücken-/Tunnel­verbindung im Rahmen des geplanten benachbarten Radschnellweges mit geplant und mit finanziert bzw. durch Landesmittel gefördert werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

 

Abgelehnt

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