Sitzung des Finanzausschusses (gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung, dem Bau- und Planungsausschuss sowie dem Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus)
Der Vorsitzende des Finanzausschusses eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung fest. Mit zunächst sechs anwesenden Ausschussmitgliedern ist die Beschlussfähigkeit geben.