03.05.2018 - 5.1 Satzung der Städtischen Museen der Hanse- und U...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Kulturausschusses
- Gremium:
- Kulturausschuss
- Datum:
- Do., 03.05.2018
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum 2, Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Prof. Neßelmann weist darauf hin, dass aus seiner Sicht die Paragrafen
§3 (3) Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erhält bei Auflösung oder
Aufhebung der Städtischen Museen oder bei Wegfall ihrer steuerbegünstigten
Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert
ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
und
§5 Bei Auflösung oder Aufhebung der Städtischen Museen oder bei Wegfall ihrer
steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen der Städtischen Museen an die
Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die es unmittelbar und ausschließlich für
gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
widersprüchlich seien.
Frau Dr. Selling wird sich dazu mit der entsprechenden Fachabteilung der Verwaltung verständigen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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38,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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50,5 kB
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