11.04.2018 - 7.8 Wahl der Erwachsenenschöffen und Erwachsenenhil...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Präsident informiert, dass für die Aufnahme der vorgeschlagenen Personen in die Liste für die Wahl der Erwachsenenschöffen und Erwachsenenhilfsschöffen gem. § 36 Abs. 1 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, erforderlich ist.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die anliegende Vorschlagsliste für die Wahl der Erwachsenenschöffen und Erwachsenenhilfsschöffen.

 

(Vorschlagsliste liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage bei)

 

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Gesetzliche Zahl der Mitglieder der rgerschaft:

53

Anwesende Mitglieder der Bürgerschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung:

47

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

47

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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