31.01.2018 - 9.2.1 Daniel Peters (für die CDU-Fraktion...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlusstext wird wie folgt geändert:

 

Satz 2 des Punktes 1. der Beschlussvorlage wird gestrichen und wie folgt neu gefasst:

 

Die Verteilung der Finanzmittel erfolgt auf folgender Berechnungsgrundlage:

 

40 % der Mittel werden zu gleichen Teilen auf die Träger von Kindertageseinrichtungen und Horten verteilt;

 

10 % der Mittel werden zu gleichen Teilen auf die Kindertagespflegepersonen verteilt,

 

50% der Mittel werden auf der Grundlage der betreuten Kinder mit Wohnsitz in der Hansestadt Rostock zum Stichtag 01.10.2017 verteilt.“

 

Punkt 2. der Beschlussvorlage wird um folgende Sätze ergänzt:

 

Bei den Trägern sind, soweit vorhanden, die jeweiligen Elternvertretungen der Einrichtungen, für die Mittel abgerufen werden sollen, hinsichtlich der konkreten einrichtungsbezogenen Investitionsplanung zwingend zu beteiligen. Kann kein Konsens zwischen den Trägern und den jeweiligen Elternvertretungen hergestellt werden, entscheidet der Träger unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Hansestadt Rostock bei Nachweis der erfolgten Elternvertreter­beteiligung ihr gegenüber über die zweckgerechte Verwendung der Mittel.“

 

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Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2017/BV/3055-04 (ÄA) (s. TOP 9.2.2) entfällt die Abstimmung zum Änderungsantrag Nr. 2017/BV/3055-03 (ÄA).

 

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