08.11.2017 - 9.6.2 Helge Bothur (für den Bau- und Planungsausschuss...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

In der Anlage 2 „Entwurf der Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.W.123“ ist im Punkt 6.2 noch folgender Satz zu ergänzen:

 

Gleichzeitig ist im Erschließungsvertrag zu regeln, dass die Unterhaltung und der Betrieb der geforderten Wasserfontäne durch den Investor zu tragen und zu leisten ist.“

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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