02.11.2017 - 5.4 Beschluss über die öffentliche Auslegung des Be...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Herr Müller, Leiter des Stadtplanungsamtes, erläutert kurz das Verfahren.

Nach dem durch die Bürgerschaft beschlossenen Aufstellungsbeschluss eines B-Planes „Wohngebiet Kiefernweg“ soll nun die öffentliche Auslegung des Entwurfes erfolgen.

Öffentliche Hinweise und Bedenken können hrend der Auslegung offiziell geäert und angezeigt werden.

Nach der öffentlichen Auslegung erfolgt ein Satzungsbeschluss durch die Bürgerschaft.

 

Herr Millahn gibt einen Überblick über die wichtigsten Eckdaten des Entwurfes. Dabei geht er im Wesentlichen auf folgende Punkte ein:

 

  • Der B-Plan für das „Wohngebiet Kiefernweg“ soll die Errichtung von ca.250 Wohneinheiten, überwiegend als Einfamilienhäuser, ermöglichen.
  • Es entstehen 4 einzelne Wohnquartiere in geschlossener Bauform.
  • Umfassendes Thema der Planungen ist die Beherrschung der wasserwirtschaftlichen Fragen, eine ausgeglichene Wasserbilanz muss erreicht werden.
  • Der Bau einer Kindertagesstätte ist vorgesehen.
  • Die Verkehrsanbindung soll über die Satower Straße, Höhe der Kleingartenanlage erfolgen. (Sackgassenlösung, Variante 3c) Die zu erwartenden Durchfahrten betragen 1400 PKW pro Tag.
  • Der ursprünglich geplante Ausbau des Knotenpunktes Kiefernweg kann nicht realisiert werden, da sich 2 schützenswerte Biotope im Gebiet befinden.
    Teile des Kreuzungsbereiches gehören zur Gemeinde Kritzmow; hier ren besondere verkehrsrechtliche Änderungen/Verfahren zu bewältigen.
  • Biestow Ausbau als verkehrlich isolierter Standort, wird mit einem Geh-und Radweg über die Biestower Str. angebunden.
  • Die Variante 3c befindet sich in Höhe der FA Kfz- Schröder, der tige Abstand zu den nächsten Knotenpunkten ist gesichert, die entsprechende Breite der Straßenverkehrsfläche wäre vorhanden.
  • Im Rahmen einer möglichen ÖPNV-Erschließung ist die Einordnung von 2 Bushaltestellen glich, natürlich unter Voraussetzung der Wirtschaftlichkeit.

 

In der anschließenden Diskussion stellen Anwohner und Ortsbeiratsmitglieder folgende Fragen und Forderungen:

 

  • Inwieweit ist das Brandschutz-und Rettungsamt in die Planungen eingebunden, da verstopfte Straßen befürchtet werden.
  • Forderung der Umsetzung eines Gesamtverkehrskonzeptes, bevor das Bauvorhaben „Kiefernweg“ umgesetzt wird. (siehe auch Unterschriftenliste der BI „BISS Satower Str.)
  • Forderung einer verstärkten Einbindung auch von Alt-Biestow.
  • Sind die Planungen von „Groß-Biestow“ endgültig verworfen worden?
  • Anwohner beklagen hohe und ständig weiter wachsende Verkehrsbelastungen in der Satower Straße, Risse in den Häusern sind aufgetreten. Eine weitere Verlegung von Straßenabschnitten näher an die Wohnbebauung ist nicht akzeptabel.
  • Der Kreisverkehr im Kiefernweg (Variante 1) wird mehrheitlich favorisiert.
  • Der KGV Satower- Str.“ beklagt den Verlust von 17 Parzellen.
    Der Vorsitzende verliest dazu eine Stellungnahme.
  • Inwieweit wird das Pendleraufkommen berücksichtigt?
  • Wird es Umlagekosten für die Anwohner geben?
  • Ein funktionierendes Entwässerungssystem wird angezweifelt, da der Grundwasserspiegel im Baugebiet sehr niedrig ist.
  • Wird es eine Straßenbahntrasse geben?
  • Gibt es die Möglichkeit, den „Kreisel“ auf städtisches Gebiet zu verschieben?

     
  • Warum wird der bereits vorhandene Straßenteil von Fa. Hirsch bis zur KGA Greif nicht genutzt?
  • Welches der geplanten verschiedenen Varianten wäre die kostengünstigste?
  • Gab es Gespräche zwischen dem OB und dem Bürgermeister des Landkreises?
  • Die Bürger fordern detaillierte Informationen über die Entscheidungsgründe, welche zum „verwerfen“ der Variante 1 (Kreisverkehr Kiefernweg) geführt haben.

 

Herr Millahn, Herr Müller und Herr Horn beantworten die Fragen:

 

  • Das Brandschutz-und Rettungsamt ist zu beteiligen und wurde beteiligt.
  • Eine  Verkehrsuntersuchung zu Trassenführungen Biestower Feldflur und Satower Straße ergab, dass eine zusätzliche Belastung von 1000 Wohneinheiten verträglich wäre. Ab einer Grenze von 300 WE sind Ertüchtigungsmaßnahmen am Nord/Ost-Abschnitt der Satower Straße nötig. Es erfolgt eine Aufweitung auf eine zusätzliche Fahrspur im Bereich der zukünftigen Einmündung bzw. Anbindung. Die Satower Straße ist eine leistungsfähige Hauptverkehrsstraße.
    Eine Umlage im Rahmen der Erschliungsarbeiten ist nicht zulässig.
  • Die Entwicklung um Groß-Biestow wird im gesamtstädtischen Maßstab weiterhin diskutiert. Entscheidungen dazu sind langfristig zu treffen. Der neu gebildete  „Biestow-Beirat“ nimmt Ende November seine tigkeit auf.
  • Der Bau einer Straßenbahntrasse ist vorstellbar mit 2 Endschleifen: Friedhof und Nobelstraße.
  • Die untere Wasserbehörde fordert eine ausgeglichene Haushaltswasserbilanz. Das muss und wird in den Planungen umgesetzt.
  • Eine Verschiebung“ der Kreuzung in Richtung HRO ist auf Grund von Privateigentumsverhältnissen nicht realisierbar.
  • Es erfolgte ein Gespräch mit Fa. Hirsch. Eine Nutzung der Straße ist nicht möglich.
  • Der Ausbau der Satower Straße und die Erschließung des neuen Wohngebietes sind 2 unterschiedliche Verfahren.
  • Im Mai 2017 hat ein Gespräch zwischen dem OB und dem Landkreis stattgefunden. Hauptgründe gegen die Entscheidung, die Variante 1 durchzusetzen, liegen in eigentumsrechtlichen Gründen, naturschutzrechtlichen Gründen und besonderen Planungserfordernissen auf dem Kritzmower Gebiet.
  • Die Variante 2 b ist die kostengünstigste (weil kürzeste) Variante, weist aber große umweltrechtliche und verkehrsrechtliche Probleme auf.

 

Herr Wiesner bekräftigt, dass die öffentliche Auslegung des B-Planes für alle Bürger die Möglichkeit eröffnet, sich offiziell rechtsverbindlich zum Entwurf zu äern.

 

Herr Müller, Leiter des Stadtplanungsamtes, sagt eine schriftlicheAbwägungsdarstellung zu den Varianten“ (Rettungswege, Anschluss an Biestow, Abwasser und Kreisel) zu.

 

 

 

 

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“, begrenzt:

im Norden:durch die Satower Straße und in Teilen durch die Südgrenze der Kleingartenanlage (KGA) „Satower Straße“,

im Westen:durch den Kiefernweg, die westliche Stadtgrenze der Hansestadt Rostock und im Norden durch Teile der KGA „Satower Straße“,

im Osten:durch die Westgrenze der KGA „Rostocker Greif“, deren Verlängerung nach Süden, und im Norden durch Teilflächen der Kleingartenanlage „Satower Straße“,

im Süden:durch die freie Feldflur südlich der Streusiedlung Biestow Ausbau,

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), beide Anlage 1, und der Entwurf der Begründung dazu, Anlage 2, werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

0

 

 

 

Dagegen:

6

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

x

 

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Anlagen zur Vorlage