04.05.2017 - 5.1 Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Müller stellt kurz die Grundlagen für die Beschlussvorlage vor. Im Rahmen der Prüfung von Planverfahren wurde festgestellt, dass seit längerer Zeit kein auslegungsreifer Entwurf zu diesem Plangebiet vorliegt. Es besteht der Wunsch hier Wohnungsbau zu errichten. Inzwischen ist eine Lösung gefunden worden, die es ermöglicht die Ziele ohne B-Plan umzusetzen. Mit einer Bebauung nach § 34 BauGB kann hier Wohnungsbau schnell umgesetzt werden. Gleichzeitig ist die Frage des Schallschutzes vom Investor zu klären. Auch kann hier einfacher Mischnutzung im Innenbereich des Quartiers realisiert werden. Die Risiken werden als gering eingeschätzt.

 

Frau Niemeyer stellt die Problematik aus Sicht des Ortsbeirates dar. Dieser hat die Vorlage fast einstimmig abgelehnt. In zwei Sitzungen wurde dazu beraten Wesentlich ist hier, dass nur durch ein B-Planverfahren eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet. So kann auch nur in einem B-Plan Werbeträger ausgeschlossen werden.

 

Herr Nadolny fragt nach den bisherigen Kosten und welche Differenzen es zwischen B-Plan und Bebauung durch Investor geben kann.

 

Herr Müller kann die bisherigen Kosten nicht genau beziffern, schätzt diese aber gering ein. Differenzen kann es bei der Nutzung geben. Wenn ein B-Plan ein Mischgebiet ausweist, weil hier der Schallschutz zu berücksichtigen ist, muss ein klarer Anteil an gewerblicher Nutzung da sein. Bei Bebauung nach § 34 kann der Investor ein reines Wohnhaus errichten, wenn er den erforderlichen Schallschutz nachweist.

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Investor das Vorhaben im Ortsbeirat, im Ausschuss und im Gestaltungsbeirat vorzustellen.

Reduzieren

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage