26.04.2017 - 4.2 Bebauungsplan Nr. 15.W.135 "Wohngebiet Rostocke...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Datum:
- Mi., 26.04.2017
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum 1b Rathausanbau
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Müller erläutert, dass die Flächen im Geltungsbereich im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen dargestellt sind. Flächen im nördlichen Bereich der Kleingartenanlage werden überplant, diese sind aber Gegenstand der Umnutzungskonzeption für Kleingärten.
Zur Vorbereitung der Planungen wurde im Vorfeld eine Variantenuntersuchung zur verkehrlichen Erschließung beauftragt. Im Ergebnis der Diskussion der verschiedenen Varianten wurde durch den OBR in Zusammenarbeit mit der Verwaltung der Änderungsantrag formuliert.
Im weiteren Verfahren sollte dabei auch die Verkehrssituation im Bereich der Einmündung Dierkower Damm/Hafenallee beachtet werden, da es jetzt schon Probleme beim Abbiegen gibt.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Für das Gebiet am östlichen Ortsrand des Stadtteils Gehlsdorf, begrenzt
im Nordosten: durch den Verlauf des Melkweges, südlich des Grünzuges Toitenwinkler Bruch/Hechtgrabenniederung und durch den zu planenden Straßen- und Erschließungskorridor nördlich der Kleingartenanlage (KGA) “Toitenwinkler Weg” bzw. südlich des gesetzlich geschützten Biotops Trinenmuur, Nr. 00066 „Feuchtbiotop, westlich Heuweg“ bis zur Anschlussstelle Rostocker Straße auf Höhe des Ostendes der KGA „Hufe II“,
im Süden: durch den Verlauf der Rostocker Straße über die Schulstraße und Pressentinstraße (bis Höhe Kirchplatz) einschließlich einer Straßentrasse vom Anschlusspunkt Gehlsheimer Straße kommend,
im Südwesten: durch den Verlauf der Pressentinstraße bis auf Höhe des Kreisverkehrs Pressentinstraße
soll der Bebauungsplan Nr. 15.W.135 für ein Wohngebiet aufgestellt werden.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Wesentliche Planungsziele:
• Entwicklung eines Wohngebiets zur Deckung der Nachfrage nach selbstgenutztem
Wohneigentum
• Städtebauliche Neuordnung von bisher vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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