24.01.2017 - 5.1.9 Franz Laube für den Ortsbeirat Biesto...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1.9
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 24.01.2017
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Ortsamt Mitte
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Beschlussvorlage 2016/BV/2264 wie folgt zu ändern:
Für ein Gebiet in Rostock-Biestow, begrenzt
Im Nordosten: keine Änderung
Im Nordwesten: durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 110/36, 3/5, 3/11, 3/10, 3/13 und 113/8 der Flur 1, Gemarkung Biestow,
im Südosten: keine Änderung
im Südwesten: durch die südöstlichen Grenzen des Flustückes 113/7 der Flur 1,
Gemarkung Biestow
In der Anlage „Lageplan“ zur Beschlussvorlage 2016/BV/2264 wird der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 09.W.189 im westlichen Bereich so geändert,
dass sich die gemeinsame Schnittstelle an der südöstlichen Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 09.W.57 befindet.
Der Bebauungsplan Nr. 09.W.57 gilt uneingeschränkt und ist bei der Aufstellung von
Nr. 09.W.189 zu beachten. Insbesondere dient er der Sicherstellung des Denkmalschutzes
und alter Dorfstrukturen, des Orts-und Landschaftsbildes sowie dem Natur- und Artenschutz
im südöstlichen Planungsraum von Biestow.
Die Fläche des Planungsgebietes umfasst damit ca. 16 ha.