03.11.2016 - 5.4 Entscheidung zur Ausübung der Übergangsregelung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 03.11.2016
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Grape, stellvertretende Leiterin des Finanzverwaltungsamtes, stellt die Beschlussvorlage vor und begründet die Erforderlichkeit für die Abgabe der Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt. Welche finanziellen Auswirkungen die Neuerungen des § 2b UStG auf die Hansestadt Rostock ab dem Haushaltsjahr 2021 haben, könne seitens der Verwaltung aktuell nicht eingeschätzt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Hansestadt Rostock optiert zur Anwendung des bisherigen Umsatzsteuerrechts
§ 2 Abs. 3 UStG. (Die Hansestadt Rostock wendet die Übergangsregelung gemäß § 27
Abs. 22 UStG - vorbehaltlich eines etwaigen Widerrufs - für ihr gesamtes Unternehmen an.)
Der Abgabe der Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 UStG an das Finanzamt Rostock, handelnd durch den Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock als gesetzlichem Vertreter, wird zugestimmt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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