08.06.2016 - 7.2 Dr. Dr. Malte Philipp (für die Fraktion UFR/FDP...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 32 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) kann die Gemeindevertretung eine von ihr gewählte Person aus ihrer Funktion mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter abberufen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft wählt Christoph Eisfeld als Mitglied (sachkundiger Einwohner) im Sozial- und Gesundheitsausschuss ab.

 

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Angenommen

X

(mit mehr als 27 Stimmen)

Abgelehnt

 

 

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