08.03.2016 - 7.1 Aktuelle Berichterstattung des Amtes für Flücht...

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Wortprotokoll

Herr Bockhahn gibt einen aktuellen Überblick über die Situation.

 

Seit 17. Februar 2016 nimmt Frau Bade die Aufgabe als Leiterin des Amtes für Flüchtlingsangelegenheiten und Integration bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens kommissarisch wahr. Für die benannte Stelle sind insgesamt vier Bewerbungen eingegangen.

 

In den bekannten Unterkünften befinden sich mit Stand 7. März 2016 insgesamt 974 Personen. Die Unterkunft Petersdorfer Straße beschränkt sich mittlerweile auf die Unterbringung von Personen mit einem Aufenthaltstitel. Die Unterbringung weiterer Personen ist aufgrund erfolgloser Verhandlungen über eine längere Nutzungsdauer sowie des Ausschlusses von Kostenübernahmen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber für diese Einrichtung durch das Land M-V nicht mehr gegeben.

 

Wegen der zügigen Bearbeitung der Anträge von Asylbewerberinnen und Asylbewerber durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und damit verbundenen schnellen Erteilung von Aufenthaltstiteln herrscht nun Unterbringungsnot mangels geeigneter Wohnungen auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock. Daraus folgt eine Fehlbelegungsquote durch Personen mit einem Aufenthaltstitel in den Not- und Gemeinschaftsunterkünften von 54% (Stand 07.03.2016). Das Land hat die Hansestadt Rostock aufgefordert, die Fehlbelegung zu reduzieren bzw. schnellstmöglich zu beenden.

 

Auf Nachfrage von Frau Barlen informiert Herr Bockhahn, dass zur Entlastung der Not- und Gemeinschaftsunterkünfte unterschiedliche Modelle der Wohnraumschaffung geprüft wurden. Präferiert wird momentan die Errichtung von Wohnheimen in Sektionalbauweise, da diese mit einer Bauzeit von ca. vier Monaten im Vergleich zum üblichen Wohnbau sehr schnell realisiert werden können. Darüber hinaus bietet diese Bauweise verschiedene Möglichkeiten der Nachnutzung, z. B. als Hortgebäude oder Seniorenwohnen. Auch eine Mischnutzung der Gebäude wird nicht ausgeschlossen.

 

Es erfolgt eine umfangreiche Diskussion zu dieser Angelgenheit mit dem Ergebnis, dass die Ausschussmitglieder im Umlaufverfahren per E-Mail einen Antrag an die Bürgerschaft vorbereiten, der dieses Anliegen unterstützen wird und die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, geeignete Flächen aufzuzeigen und gleichzeitig Rahmenbedingungen für die Errichtung und Betreibung der Wohnheime festzulegen. Dazu gibt es keine gegenteiligen Auffassungen.

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